Ich weiß nicht wie du auf Teile deiner Aussage kommst, du hast aber scheinbar wenig Ahnung von der Materie und verdrehst da was ganz gewaltig.
Unter Mischbereifung wird heutzutage üblicherweise verstanden, wenn vorne und hinten unterschiedliche Reifengrößen montiert sind.
Die ursprüngliche, eigentlich einzig richtige Definition im Sinne des Gesetzgebers ist nochmal anders und meint die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Das wäre bei PKW verboten. Da Radialreifen seit den 80ern nicht mehr hergestellt werden, spielt das heute quasi keine Rolle mehr.
Selbstverständlich darf man achsweise unterschiedliche Fabrikate fahren!
Auch wenn weitläufig anders gemeint ist es nicht mal verboten, auf einer Achse unterschiedliche Fabrikate zu fahren.
Die Frage nach dem Sinn ist natürlich eine andere...
Bearbeitet von: Lennox-89 am 28.02.2019 um 08:31:48