Danke sehr für die Antwort.
zu 1. was sind denn dann überhaupt noch Eigentumsnachweise, wenn schon ein Kaufvertrag mit Personalausweiskopie, und original gesehen nicht gelten ?
Der Wagen wurde von einer staatlichen Nachlassverwalterin mir per Quittung übergeben, vor über 15 Jahren.
(Zitat von: BMW-M-Series)
Also darf man daraus schließen, dass das Auto niemals auf deinen Namen zugelassen war?
Das ist natürlich dumm, denn nun musst du den Behörden und Gerichten gegenüber erst mal
beweisen, dass du der rechtmäßige Eigentümer bist. Das ist generell bei einem Nachlass nicht so einfach, es sei denn, nur du bist der alleinige Erbe. Existiert ein Erbschein? Wenn nein, wirds schwierig, auch deshalb, weil die Sache eigentlich verjährt ist, Erbansprüche muss man innerhalb von 5 Jahren nach dem Eintreten des Erbfalles geltend machen, glaube ich.
Dass dir das Auto übergeben wurde, ist ja schön und gut, beweist jedoch noch lange nicht, dass du der rechtmäßige alleinige Erbe bist, dazu wäre ein Erbschein notwendig gewesen, ersatzweise die Zulassung auf eigenen Namen, wenn auch nur für ein paar Tage.
Hinzu kommt jetzt noch das Gerangel um die Herausgabe des Autos? Wo steht das Auto denn? Auf der Straße, wie behauptet? Wo denn? Sollte dann doch leicht zu finden sein, bzw. die Stadt wird sich schon bald darum kümmern, denn abgemeldete Autos am Straßenrand sieht keine Kommune gerne, da kommt dann so roter Aufkleber drauf mit einer Frist, den Schrotthaufen zu beseitigen, wenn das nicht geschieht, wird das Auto im Auftrag der Stadt abgeholt und entsorgt, sodann wird der letzte Besitzer ausfindig gemacht und ihm die Rechnung präsentiert. Fertig.
Für mich ist die ganze Geschichte die du hier präsentierst, ziemlich unglaubwürdig, was für ein Interesse hätte die Werkstatt daran, dir das Auto vorzuenthalten? Doch nur als Druckmittel, damit du deren Rechnungen bezahlst.
Eventuell weiß jedoch der Werkstattmensch über die ziemlich ungeklärten Eigentumsverhältnisse Bescheid, weil du ihm davon erzählt hattest im Laufe der Zeit und hat die Gelegenheit genutzt, das Auto anderweitig zu verhökern, als Besitzer (und das war der Werkstattmensch die ganze Zeit über, zwar kein Eigentümer, aber Besitzer) ist es ein leichtes, beim Straßenverkehrsamt einen neuen Kraftfahrzeugschein zu beantragen (der alte ist verloren gegangen), die schauen nur nach, ob das Auto eventuell als gestohlen gemeldet wurde, wenn überhaupt.
Und sodann kann er ganz legal (vordergründig nur, das ist klar) die Mühle verkaufen, am besten ins Ausland. Dann isses wech.
Und du kannst da kaum was beweisen.
Dennoch würde ich es erst mal mit einer Anzeige bei der Polizei versuchen, lass dich da nicht abwimmeln, du hast ein Recht darauf, diese Sache zur Anzeige zu bringen. Die Polizei will immer alles abwimmeln, weil sie damit Arbeit haben.
Falls das Auto sich tatsächlich auf dem Gelände dieser Werkstatt befindet, wüsste ich noch andere Lösungen, falls deine Geschichte stimmen sollte, die sind aber nicht so ganz legal, also erwähne ich sie nicht.
Autofan Dieter