Hi,
versuch's bei H&R, die haben sowas für ihre Spurplatten erstellen lassen.
Vielleicht akzeptiert der Prüfer auch die Gutachten der Spurplatten, steht z.B. drin:
Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt ein Stufengutachten über die ausreichende Betriebsfestigkeit vor:
Nr. 351-179-03-FBTP (TÜV Automotive GmbH)Ansonsten ist Dein TÜV ja EDV-mäßig perfekt ausgestattet, kann er ja mal schnell nachschauen... ;-)
Ciao - Carsten
P.S. hattest Du nicht geschrieben, der TÜV würde Deine Felgen eintragen...?
Bearbeitet von: cxm am 15.06.2018 um 21:44:08