Also, da ich selbst Gutachter bin ;)
Sinnvoller ist immer das Gutachten.
Du hast über einen Kostenvoranschlag überhaupt keine rechtlichen Ansprüche.
Im KVA ist keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall, Leihwagenkosten, ggf Reparaturerweiterungen ect ect.
Zumal du auch Anspruch auf kostenfreien Rechtsbeistand gegen die Versicherung hast.
IMMER Gutachten machen lassen.
Bagatellgrenze liegt momentan, je nach Gerichtsurteil zwischen 750-1000€
Und da bist zu locker drüber.