Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 17.10.2017 um 08:18:27 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo zusammen,
jetzt steht erstmal der Winter bevor, allerdings mache ich mir jetzt schon Gedanken um neue Räder/Reifen fürs Frühjahr.
Fahrzeug: E46 330d Vfl mit 184 Ps, sportliche Fahrwerksabstimmung, MII Technik-Paket
Rad/Reifen Kombi Serie: 17er M-Felgen Styling 68.
- VA: 7,5 x 17 ET41.....225/45/R17
- HA: 8,5 x 17 ET50.....245/40/R17
Nun haben es mir die TEC AS2 Felgen in 19" und Glanz schwarz etwas angetan.
- VA: 8,5 x 19 ET40.....225/35/R19
- HA: 8,5 x 19 ET40.....245/30/R19
Wenn ich mir das Gutachten allerdings so ansehe verstehe ich das ganze nicht! Dort sind dann folgende Auflagen angeführt:
VORDERACHSE:- K1c: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau dauerhaft befestigter Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen
HINTERACHSE:- K56: Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
- K2b: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau dauerhaft befestigter Karosserieteile im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
- K42: An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
ALLGEMEIN:- V19: Zitat sinngemäß "Ich benötige eine Freigabe vom Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller für den jeweiligen Reifen in Kombination für mein Fahrzeug."
Hat hier irgendjemand bereits Erfahrung mit genannter Rad-Reifenkombination und diese vielleicht auch schon eingetragen?
Weil wenn ich diese ganzen Auflagen mal aus technischer Sicht betrachte ist das doch völliger Unsinn in Bezug auf die Serienkombi. Vorallem was die VA betrifft hier steht der Reifen dann lediglich nicht mehr über die Felge, sondern schließt Plan ab. Und die weltbewegenden 1mm Unterschied in der Einpresstiefe können Auflage K1c auch nicht gerechtfertigen.
Und was wollen die eigentlich mit V19 für eine eigenartige Freigabe, welcher Reifenhersteller soll so einen Schwachsinn bitte ausstellen??
Mit dem TÜV bzw. der Landesprüfstelle habe ich bereits ohne nennenswerten Ergebnis telefoniert. Meinte nur die Kombination aufs Auto schrauben und dann mal sehen was dabei rauskommt. Habe aber ehrlich gesagt nicht vor Karosseriearbeiten durchzuführen und letztlich die Räder für die Hälfte auf ebay wieder zu verkaufen.
Danke & LG
Roland
Bearbeitet von: angry81 am 17.10.2017 um 08:18:27