Hallo liebe Community,
wenn an einem Teil die EG-Genehmigungs-Nummer aufgebracht ist, muss dann noch eine Betriebserlaubnis mitgeführt werden oder ist diese Nummer bereits ausreichend?
Ich habe vor einiger Zeit einen BMW-Fahrradträger für die Anhängekupplung geschenkt bekommen.
Leider ohne Papiere.
Bei BWM selbst, der BMW-Niederlassung wo der Träger gekauft wurde und auch beim vermutlichen Hersteller des Radträgers (Handelsware bei BMW) haben ich bereits nach Papieren gefragt, leider jeweils ohne Erfolg.
Folgende Daten liegen mir vor:
Typenbezeichnung: BMW bike rack
EG-Genehmigungs-Nr.: e11*74/483*79/488*0209*00
D.B.P.M
C198
56848.2
Könnt ihr mir sagen, wie hier die rechtliche Lage ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christian