Probleme mit der Werkstatt / Rechtsfrage
Du solltest einen Widerspruch schreiben, da dies eine Nicht-Anerkennung einer offenen Forderung darstellt.
Ich würde mich da gar nicht verrückt machen.
Der Händler hat unter diesen Umständen null Erfolgsaussicht diesen Betrag einzuklagen.
Wie gesagt, meine Meinung.
Ich würde auch nicht zum Anwalt oder Schiedsstelle.
Das ist zunächst nicht notwendig.
Der Händler muss ja den nächsten Schritt machen und da wäre es interessant was zurückkommt.
BMW hat einen Schaden repariert was der Händler nicht geschafft hat.
Besser geht es nicht zu beweisen.
Dein Fall ist einfach zu eindeutig.
Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen,was ich nicht glaube, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, dass der die Klage durchsetzt.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 17:28:38
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Ich würde auch nicht zum Anwalt oder Schiedsstelle.
Das ist zunächst nicht notwendig.
Der Händler muss ja den nächsten Schritt machen und da wäre es interessant was zurückkommt.
BMW hat einen Schaden repariert was der Händler nicht geschafft hat.
Besser geht es nicht zu beweisen.
Dein Fall ist einfach zu eindeutig.
Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen,was ich nicht glaube, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, dass der die Klage durchsetzt.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 17:28:38
(Zitat von: Heckpropeller)
das problem bei solchen sachen ist folgendes: wer damit nicht tagtäglich zu tun hat und sein brötchen damit verdient macht zu schnell einen fehler und reitet sich noch tiefer rein. zb der schon erwähnte fehler in paragraphen (falsch zitiert, zu wenig, bezug zum thema weil der falsche, usw.) oder formulierungen die dich in ein schlechtes licht bringen.
wenn du dann einen anwalt nimmst muß der mal die sch§$ße die gebaut wurde wieder gerade bügeln. und diese chance ein saftige rechnung zu stellen wird kein anwalt auslassen...
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ich würde auch nicht zum Anwalt oder Schiedsstelle.
Das ist zunächst nicht notwendig.
Der Händler muss ja den nächsten Schritt machen und da wäre es interessant was zurückkommt.
BMW hat einen Schaden repariert was der Händler nicht geschafft hat.
Besser geht es nicht zu beweisen.
Dein Fall ist einfach zu eindeutig.
Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen,was ich nicht glaube, dann müsste es mit dem Teufel zugehen, dass der die Klage durchsetzt.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 13.01.2016 um 17:28:38(Zitat von: Heckpropeller)
das problem bei solchen sachen ist folgendes: wer damit nicht tagtäglich zu tun hat und sein brötchen damit verdient macht zu schnell einen fehler und reitet sich noch tiefer rein. zb der schon erwähnte fehler in paragraphen (falsch zitiert, zu wenig, bezug zum thema weil der falsche, usw.) oder formulierungen die dich in ein schlechtes licht bringen.
wenn du dann einen anwalt nimmst muß der mal die sch§$ße die gebaut wurde wieder gerade bügeln. und diese chance ein saftige rechnung zu stellen wird kein anwalt auslassen...
(Zitat von: KTMschnee)
Danke...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
"Hiermit widerspreche ich der Forderung mit folgender Rechnungsnummer xxxxxx, da die Kaufsache nach §437 BGB einer Sachmängelhaftung unterliegt."
Nicht mehr und nicht weniger.
Keine genaue Gliederung nach Nummer.
Warum auch? Erst dann verrennt man sich doch.
Schön allgemein gehalten.
Genauer müsste nur der Verkäufer werden, da ihm ja die Entscheidung, ob er Nr.1, 2 oder 3 wählt.
Sehe da keinen Fehler.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 14.01.2016 um 09:25:23
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.05.2015
Landau
Deutschland
23 Beiträge
"Hiermit widerspreche ich der Forderung mit folgender Rechnungsnummer xxxxxx, da die Kaufsache nach §437 BGB einer Sachmängelhaftung unterliegt."
Nicht mehr und nicht weniger.
Keine genaue Gliederung nach Nummer.
Warum auch? Erst dann verrennt man sich doch.
Schön allgemein gehalten.
Genauer müsste nur der Verkäufer werden, da ihm ja die Entscheidung, ob er Nr.1, 2 oder 3 wählt.
Sehe da keinen Fehler.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 14.01.2016 um 09:25:23
(Zitat von: Heckpropeller)
In wiefern meinst du das mit der Entscheidung zwischen Abs. 1, 2 oder 3? Ich frage, weil der 2. Abs. folgendes enthält:
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441den Kaufpreis mindern und [...]
Abgeben wollte ich das Auto jetzt nämlich nicht.
Sorry, rechtsmäßig kenne ich mich so gut wie überhaupt nicht aus.
LG, und danke euch!
Die Entscheidung wurde mit der Nacherfüllung schon getroffen.
Keine Bange.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
"Hiermit widerspreche ich der Forderung mit folgender Rechnungsnummer xxxxxx, da die Kaufsache nach §437 BGB einer Sachmängelhaftung unterliegt."
[...]
Sehe da keinen Fehler.
(Zitat von: Heckpropeller)
Die Kaufsache unterliegt nicht nach § 437 einer Sachmangelhaftung. Im 437 stehen die Ansprüche und Rechte, die aus der Sachmangelhaftung folgen. Die Norm an dieser Stelle mit diesem Text zu zitieren ist also grottenfalsch.
Bearbeitet von: mb100 am 14.01.2016 um 13:34:00
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Na dann. Auf zur Schlichtungsstelle.
Ich werde mal schauen wie das unserer Firmenanwalt mit über 25 Jahren Erfahrungen im Zivilrecht formuliert.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.05.2015
Landau
Deutschland
23 Beiträge
Na dann. Auf zur Schlichtungsstelle.
Ich werde mal schauen wie das unserer Firmenanwalt mit über 25 Jahren Erfahrungen im Zivilrecht formuliert.
(Zitat von: Heckpropeller)
Wäre echt genial. Danke auf jeden Fall! Ich werde mal schauen, ob ich bis nächste Woche mit einer Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen kann. Bin ein vielbeschäftigter Mann, der meistens von 7.45 bis ca 22 Uhr arbeitet... ;-)
Wäre echt genial. Danke auf jeden Fall! Ich werde mal schauen, ob ich bis nächste Woche mit einer Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen kann. Bin ein vielbeschäftigter Mann, der meistens von 7.45 bis ca 22 Uhr arbeitet... ;-)(Zitat von: D4ngrs)
dann kannst die 1k€ doch locker zahlen, privat bleibt da ja eh keine zeit mehr über geld auszugeben ;)
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.05.2015
Landau
Deutschland
23 Beiträge
Wäre echt genial. Danke auf jeden Fall! Ich werde mal schauen, ob ich bis nächste Woche mit einer Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen kann. Bin ein vielbeschäftigter Mann, der meistens von 7.45 bis ca 22 Uhr arbeitet... ;-)(Zitat von: D4ngrs)
dann kannst die 1k€ doch locker zahlen, privat bleibt da ja eh keine zeit mehr über geld auszugeben ;)(Zitat von: KTMschnee)
Du wirst lachen, wenn ich dir erzählen würde, wie viel (ich sollte eher sagen "wenig") ich verdiene...
Kurz gesagt, ich musste mich trotz der 2 Jobs zwischen meinem Auto und einer eigenen Wohnung entscheiden - es war ganz klar das Auto. ;-)
Bearbeitet von: D4ngrs am 14.01.2016 um 16:13:32
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Also ich habe das hier gerade mal überflogen, weil mich Ähnliches erwischt hatte (siehe meinen Thread "ich krieg die Krise, Gebrauchtwagen und Garantie").
Folgendes kann ich dir berichten ohne hier irgendwelche Paragraphen zu zitieren:
In meinem Fall griff die Sachmangelhaftung, denn laienhaft ausgedrückt muss der Händler ( das Ganze gilt nur, wenn du als Privatkunde offiziell bei einem Händler das Auto gekauft hast, also nicht im Kundenauftrag oder so) dir bei Schäden, die in den ersten 6 Monaten auftreten, beweisen das diese bei Übergabe nicht vorhanden waren.
In deinem Fall dürfte das schwierig werden, da ja bereits das "Corpus delicti" also der alte Motor auf Veranlassung des Händlers entsorgt wurde.
Aber wie schon beschrieben, ich kann dir nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen und zumindest mal ein erstes Informationsgespräch zu führen.
Ein Schreiben von einem Anwalt bringt sicherlich wesentlich mehr als hier ganz viele (sehr nützliche) Informationen zu bekommen, die du aber dann selber an den Händler weitergeben musst.
Ich habe meinen Prozess gewonnen, nach 2,5 Jahren.
Du hast den Riesenvorteil das dein Auto repariert ist und die Werkstatt hinter ihrem Geld herrennen muss.
Ich würde denen mitteilen, dass sie sich hinsichtlich der Kosten doch mit deinem "Verkaufsberater" auseinandersetzen sollen.
Kommt ne Mahnung, dann ab zum Anwalt.....
Haste kein Bock (so wie ich mitlerweile) auf Anwalt, Gerichtsverfahren usw dann zahlen und fröhlich sein......
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Wenn ich es zeitlich schaffe, dann kann ich ja gerne mal das zitierfähige Urteil mit den § hier reinstellen, hab das aber nur in Papierform und müsste die Passagen abtippen........
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Der Händler könnte sich auf das von Dir unterschriebene Vertragswerk berufen.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 21.05.2015
Landau
Deutschland
23 Beiträge
Um euch mal aktuell zu halten: Meine Mutter will jetzt "in den sauren Apfel" beißen und das Geld bezahlen. Eigentlich müsste ich jetzt recht schnell ne "Lösung" haben, denn weder ich, noch sie, haben das Geld, um ihm (meines Erachtens) 1000€ zu "schenken". Ich bin momentan echt Ratlos.