335i Motorschaden - Auf Reparatur bestehen?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 01.07.2015 um 18:31:55 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Grüß Gott!,
Also ich hab Ende Januar meinen 335i gekauft (Gebraucht) der Bock hat im Moment 140tkm runter. Mir ist schon seit anfang an der immense Ölverbrauch aufgefallen und war vorher schon (nachdem er frisch TÜV hatte) öfters in der Werkstatt, da beide hintere Dämpfer komplett ölversaut waren. So, Auto ist jetzt zum 4ten mal in der Werkstatt (seit Januar) und ich habe die frohe Botschaft erhalten, dass es nen Motorschaden gibt und dessen wechsel den Wert übersteigt ergo wollen sie mir mein Geld zurück geben. Bei der Ölstandsmessung davor wurde mir schon nahe gelegt, dass wohl ein Austauschmotor fällig wird (1,7l Öl / 1000km).
Kann ich auf einen Austauschmotor bestehen?
Gruß und Danke
Bearbeitet von: angry81 am 01.07.2015 um 18:31:55
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Hallo Jehzus,
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Gruß
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Hi,
Also ich hab Ende Januar meinen 335i gekauft (Gebraucht) der Bock hat im Moment 140tkm runter. Mir ist schon seit anfang an der immense Ölverbrauch aufgefallen und war vorher schon (nachdem er frisch TÜV hatte) öfters in der Werkstatt, da beide hintere Dämpfer komplett ölversaut waren. So, Auto ist jetzt zum 4ten mal in der Werkstatt (seit Januar) und ich habe die frohe Botschaft erhalten, dass es nen Motorschaden gibt und dessen wechsel den Wert übersteigt ergo wollen sie mir mein Geld zurück geben. Bei der Ölstandsmessung davor wurde mir schon nahe gelegt, dass wohl ein Austauschmotor fällig wird (1,7l Öl / 1000km).
Kann ich auf einen Austauschmotor bestehen?
Klar kannst Du auf den Einbau eines AT Triebwerkes bestehen, aber selbst das AT Triebwerk ( N54) kostet schon ca. 10 000€, ein neues Triebwerk kostet gut 2000€ mehr. Hinzu kommt der Aus- Einbau und diverse Kleinteile, Aluschrauben für die Anbauteile, Dichtungen, etc. kosten auch nochmal 2 - 300 € Betriebsstoffe kommen auch noch dazu.
Habe gerade mal gegoogled, ich könnte einen 335i E92 Bj 10/06 mit 148 000 Km gelaufen mit Navi, etc. für 13 000€ bekommen.
Ist jetzt eine Rechenfrage: Nimmst Du 13 oder 14 000€ in die Hand und lässt ein AT triebwerk verbauen oder Du gibst das Fahrzeug wieder ab/verkaufst es und suchst di einen anderen 335i. Was sagt der Händler bei dem Du das Fzg. gekauft hast? Oder hast Du das Fzg. privat erworben?
Grüße Saguaro
Versteh ich das jetzt richtig? Die wollen dir dein Geld zurück geben, was du für den Hobel bezahlt hast? Folglich war es der selbe Händler, bei dem du ihn sowohl gekauft, als auch reparieren hast lassen? Du kannst also den Kaufpreis zurückbekommen und überlegst ernsthaft noch, ob du ne AT Maschine haben willst?????
Weg damit, Kohle einsacken und anderen suchen!!!!
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Ja, der Händler hat mir das Angebot gemacht. Das Auto hat ne Top Ausstattung und ich wills ungern abgeben. Deshalb war die Frage ja auch, ob ich sagen kann (Rechtlich) "ich will ein AT-Triebwerk"...
Was gibt es da zu überlegen?
Du wirst auch an deinem neuen Auto "hängen". Wenn ich sowas immer lese.... Oder hast du schon etliche TEuros in Tuning versenkt?
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
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Nein kein Tuning (Lediglich nen Performance Auspuff und nen Satz neue Hinterreifen)... war vermutlich falsch hier nachzufragen. Thread kann geschlossen werden. Wollte ne Objektive Meinung, die ich nur beim Anwalt bekommen werde ...
€: Trotzdem Danke an die Poster
€²: Danke Heckpropeller - hastn Bier gut bei mir.
Bearbeitet von: Jehzus am 01.07.2015 um 21:12:35
Bearbeitet von: Jehzus am 01.07.2015 um 21:17:30
§439 BGB
"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
Mit anderen Worten:
Nein, du kannst nicht darauf bestehen.
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