E46 Cabrio Motorhaubenverlängerung Böser Blick
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
E46 Cabrio Motorhaubenverlängerung Böser Blick
Hallo BMW Freunde
Habe meinem Cabrio eine neue Motorhaube mit eingeschweißten Bösen Blick verpaßt nun bin ich auf der suche nach einer ABE oder Gutachten usw,halt was was man vorzeigen kann würde,mich über eure hilfe freuen.Hier die Aktuelle Haube :
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo autocorso,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E46 Cabrio Motorhaubenverlängerung Böser Blick"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Tut mir leid, aber die Haube sieht einfach Sche...e aus. Ich würde dir als Prüfer diese Haube nicht eintragen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
Für dich tut es mir auch leid aber ich war auch auf dumme kommentare die von wie Leute wie dir gefaßt.
Wenn du doch nichts sachliches zum Thema beitragen kannst halt doch einfach das Mau. .
Man sollte den Leuten ihren eigenen geschmack lassen.Aber bestimmt ist es nur neid,dann haut man auch so dumme sprüche raus wie du es gerade gemacht hast. Also bevor du Müll schreibst,schreib lieber erst garnicht.Aber ich habe schon gesehen das machst du ja öfter.
mfg
Bearbeitet von: autocorso am 12.11.2013 um 07:57:07
@Autocorso: Es gibt keine ABE oder ein Gutachten dafür, ist eine Einzelfallentscheidung vom Prüfer. Deshalb ist es auch empfehlenswert, so einen Umbau vorher und nicht nachher mit dem Prüfer abzugsprechen. Grundsätzlich ist sowas im Rahmen einer 21er Abnahme möglich
@Old Men: ging auch nicht darum ob Du es gut findest und ob Du es eimtragem würdest..was sollen solche Kommentare hier, das ist doch absolut semiprofessionell
Verwarnung für autocorso. Solche Beiträge wollen wir im Forum nicht sehen. Egal was andere schreiben.
Beim nächsten Vorfall gibt es eine kurzzeitige Sperre.
@OldMen: Unterlasse bitte einfach solche Aussagen in Zukunft. Er hat nicht gefragt wie es den Leuten gefällt.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Wie schon erwähnt gibts es dafür weder eine ABE noch ein Gutachten, du kannst nur von einer Prüfstelle zur anderen fahren und hoffen dass es dir irgendeiner irgendwann einträgt
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Kurze Frage, ich bin jetzt seit 2,5 Jahren in der Szene aktiv ... was zum Henker meint ihr alle mit einer 21er? :D. Ich kenne nur §19.2 und 19.3 StVZO. Mehr gibt es nicht.
Zum Thema Haube. Die Chance stehen schlecht. Zum einen das Fußgängerschutz verhalten, verändere Lichtbild ... etc. Dazu noch keine ABE ... kein Materialgutachten ... nix. Wir hatten sowas an einem Golf3, aber der wurde ja noch nach nat. Recht beschrieben. Nicht nach EG wie dein Auto.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
Zuerst mal besten dank an die Leute die sich wenigstens bemüht haben sachlich zu agomentieren und genau so auch zu schreiben.
Dank dafür !!!Das es keine Tüv Teile Gutachten für Motorhaubenverlängerungen gibt stimmt ja nicht ganz.
Ich hatte gedacht das jemand sowas hat und nicht um sonst Verkaufen würde.------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Motorhaubenverlängerung Böser Blick BMW E46 3er MHV037Link__________________________________________________________________________
So und nun hier : TÜV Eintragung erfolgt nach §21StVZOLink-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
TÜV-Teilegutachten Gutachten für Motorhaubenverlängerung BMW 3er E46 MHV037
Link
Den vom ersten Link (CSR) kannte ich noch nicht! Scheinbar hat sich doch mal einer ein teileguatchten machen lassen. 29 Euro, da ist doch nichts kaput gemacht, kaufen und gut ists
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Um das Eintragen zu lassen brauchst du weder ein Gutachten noch eine ABE, lediglich einen willigen Prüfer.
Der richtige Weg für solche Umbauten sollte IMMER mit dem Gang zum Prüfer anfangen. Vorhaben absprechen dann machen und nicht umgekehrt.
@Violett kämst du dir nicht verarscht vor wenn jemand mit dem Gutachten aus dem Link zum Eintragen der abgebildeten Haube kommt?
Bei mir wurden die genauen Maße eingetragen, in dem Gutachten werden wohl auch die genauen Maße der Einschweißbleche stehen.
Bearbeitet von: WildThing am 14.11.2013 um 12:55:16
"Willige Prüfer" werden weniger... das liegt aber meist nicht am "willig" sondern an den Vorschriften, du musst immer mehr "Sachen/Daten" nachweisen um ne Einzelabnahme durchzuführen.
Du trägst das heute als Prüfer ein und nächste Woche fischt der QM-Mann deine Eintragung raus und dann musst du ihm erzählen warum und unter welchen Vorraussetzungen du das eingetragen hast. Deshalb lehnen viele prüfer ja mittlerweile Eintragungen ohne Gutachten ab, weil Sie auf keinen Bock haben, hinterher irgendwo als "Arsch" dazustehen.
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Bezieht sich der 19.3 nicht auf den 21er?
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
aber im Grunde hast Du ja recht :-)
In §21 StvZO steht grob nix anderes formuliert dass wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, es mit Hilfe eines Gutachtens nach §19.2 wieder erlangt werden kann.
Also sprich wir landen wieder beim guten alten 19.2 :-). Und das machen heute nur noch ganz wenige ohne irgendwelche Unterlagen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
Wann eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) notwendig ist:
Eine Einzelbetriebserlaubnis zur Zulassung eines Fahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ist gemäß § 21 StVZO in folgenden Fällen nötig:
Einzelanfertigung von Fahrzeugen.
In Kleinserie produzierte Fahrzeuge.
Aus dem Ausland importierte Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung.
Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen nach individuellen Vorstellungen.
Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke.
Fahrzeuge, deren Betrieberlaubnis erloschen ist, da sie länger als 18 Monate
durch die Zulassungsstelle abgemeldet waren.
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischen Vorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. In den Fällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
(1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.
(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
(3) Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Er hat der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese aufgrund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen aufgrund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
(4) Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.
(5) Ist für die Erteilung einer Genehmigung für Fahrzeuge zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 erforderlich, hat die begutachtende Stelle diese im Gutachten zu benennen und stichhaltig zu begründen.
(6) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausgestellt hat.
Nun ja wird schon klappen ......Zuletzt habe ich das Original (Motorhaube)natürlich auch noch und kann diese just for fun drauf lassen. bis einer was anderes sagt oder meint :-) Oder die neue haube wird halt noch einmal bearbeitet.
Man baut ja nicht wahrlos drauf los .......und hat dann keine ausweich möglichkeit.
Was ich Interessant finde,ich habe 2006 meine E36 Haube Umgebaut,habe aber nie Versucht da was eintragen zu lassen oder der gleichen,bin einfach beim nächsten Tüv Termin hin habe Tüv machen lassen und bis heute hat weder der Tüv noch sonst wer wegen der Haube was bemängelt oder Gefragt.
Mittlerweile gibt es ja 1 oder 2 firmen die solche Bleche mit Gutachten nach §21 Verkaufen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
Danke !!
Meiner hat auch August dieses Jahres neu Tüv bekommen
Die Original Haube habe ich auch noch und werde ich auch behalten fals mal was sein solte.
Bei uns an der Firma kommt immer einer von der Dekra um Tüv zu machen bei unseren LKW
er macht mir nun ein Gutachten über meine 19 Zoll so das ich die schon mal fahren darf.Die einzelabnahme darf er allerdings nicht machen.Er hat sich die Haube schon angeschaut und meint wenn ich damit zum Tüv gehe bekomme ich die Abnahme. Ach mal sehen wenn ich lust und laune habe laß ich es machen ansonsten mache ich es genau wie du :-)
also nochmal besten dank für deinen beitrag
mfg
Zum 21er
Eine Einzelbetriebserlaubnis zur Zulassung eines Fahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ist gemäß § 21 StVZO in folgenden Fällen nötig:
Einzelanfertigung von Fahrzeugen.
In Kleinserie produzierte Fahrzeuge.
Aus dem Ausland importierte Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung.
Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen nach individuellen Vorstellungen.
Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke.
Fahrzeuge, deren Betrieberlaubnis erloschen ist, da sie länger als 18 Monate
durch die Zulassungsstelle abgemeldet waren.
Nur ein böser Blick ist keine umfangreiche Bauliche Veränderung. Ich gebe euch mal eine grobe Dimensionierung um was es bei dem 21er geht. ALLE Supras sind per EBE hier her gekommen, alle E-Type etc. also sprich Import Fahrzeuge. Super Seven u.ä. die nat. genehmigt wurden (was nicht mehr geht seit 1996). Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Zwecke z.B. Land Rover Umbau auf Abschlepper. Letzteres ist seit mindestens 2 Jahren nicht mehr der Fall.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
Was du gepostet hast habe ich schon gepostet aber hast ja bestimmt selber gesehen :-)
Tüvprüfer meint
Die Motorhaube zählt auch zur umfangreichen baulichen Veränderung nach individuellen Vorstellungen.
Da ich die Blenden nach eigenen Vorstellungen gemacht habe und diese nun über die Scheinwerfer gehen und nicht davor geklebt sind und schon ein Gutachten oder ABE haben ,sondern fest eingeschweißt und nicht so zurück zu bauen sind. Es gibt keine Papiere oder Gutachten dazu.Was zwingend dazu führt das man die nur mit einer Einzelabnahme abgenommen bekommt. nach dem abmessen meint er.
Evl ist hier ja jemand vom Tüv der so abnahmen öfter macht und hier mal was zu schreiben kann.
mfg
Frag deinen zuständigen TÜV Prüfer , was er dazu meint, alles andere führt zu nichts !
Zitat:
Was du gepostet hast habe ich schon gepostet aber hast ja bestimmt selber gesehen :-)
Tüvprüfer meint
Die Motorhaube zählt auch zur umfangreichen baulichen Veränderung nach individuellen Vorstellungen.
Da ich die Blenden nach eigenen Vorstellungen gemacht habe und diese nun über die Scheinwerfer gehen und nicht davor geklebt sind und schon ein Gutachten oder ABE haben ,sondern fest eingeschweißt und nicht so zurück zu bauen sind. Es gibt keine Papiere oder Gutachten dazu.Was zwingend dazu führt das man die nur mit einer Einzelabnahme abgenommen bekommt. nach dem abmessen meint er.
Evl ist hier ja jemand vom Tüv der so abnahmen öfter macht und hier mal was zu schreiben kann.
mfg
(Zitat von: autocorso)
Ich darf mal kurz meinen Grinse Smilie drunter machen :-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2013
Gescher
Deutschland
25 Beiträge
Klar :-) darfst du das ...
Bist du vom Tüv ? ....wann kann ich vorbei kommen für die abnahme ?
mfg :-)