eine freigabe von bmw wird man dafuer nicht bekommen da diese bremse nie am e36 zum einsatz kam.
eine freigabe fuer ne m3 e36 bremse auf nem kleineren e36 modelel sowas kann man von bmw bekommen aber nicht fuer e46 teile am e36.
da bleibt nur der weg über einen briefeintarg beim tüv.
das grosse problem ist das die sich in sachen bremse immer wohl auch zu recht anstellen.der tüv soll dir ohne jegliche grundlage die irgendwie rechtlich nachvollziehbar ist bescheinigen das deine bremse in ordnung ist.
ist alles passend und auch plausibel,aber letzten endes muss er mit der eintragung dafuer gerade stehen das die bremse auch wirklich funktioniert.
kaum einer wird das risiko eingehen was nicht geprüftes als bremse einzutragen.im prinzip ist er haftbar wenn sich einer den hals damit bricht.
sicher wird es prüfer geben die das eintragen aber da muss man schon jemanden sehr gut udn lange kennen udn ein gewisses vertrauensverhaeltnis muss da sein.würde dann wohl als bremsenumbau auf komplette e46 300mm bremse etc. lauten.
geht nicht gibts nicht,wird aber schwierig.ich kenne einige prüfer schon 15 jahrelang sehr gut udn bekomme da schon einiges eingetragen was auch in ordnung ist.aber bei bremse ohne was offizielles schriftliches riuskiert keienr seinen job udn seien existenz.
kann ich durchaus verstehen.ich werde die bremse einfach so verbauen,funktionieren tut es und es weis eh keiner welchen durchmesser die e36 scheiben normal haben.
rechtlich ist das natürlich nicht einwandfrei.
gruss sascha
____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de