Kein TÜV mit 245/40ZR17 auf originalen BMW-Felgen
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Hallo,
ich war heute beim TÜV und bin gerade vollkommen ratlos. Ich habe vor kurzem auf meine originalen BMW Styling 24 Felgen mit 7,5x17 vorne und 8,5x17 hinten mit ET 41 neue Reifen in den Dimensionen 225/45 vorne und 245/40 hinten aufziehen lassen, wie es auch im
Felgenkatalog als Standardbereifung angegeben ist. Trotzdem wurde mir die Plakette verweigert, weil die Reifen hinten im eingefederten Zustand bei Belastung am Radkasten außen streifen und bei der Verschränkung bereits stramm am Radkasten anliegen. Vorne streift die Innenflanke der Reifen bei vollem Lenkeinschlag ebenfalls am inneren Radkasten.
Ich habe das originale BMW Sportfahrwerk verbaut, Dämpfer und Federn sind vollkommen i.O. Ich fühlte mich total vor den Kopf gestoßen, weil ich mich bei der Reifenwahl ja nach den originalen Vorgaben von BMW gehalten habe, aber nun solche massiven Probleme damit habe.
Kann mir jemand sagen, was hier nicht passt?
Gruß Benjamin
Mitglied: seit 2005
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Hallo Gonzo83m,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kein TÜV mit 245/40ZR17 auf originalen BMW-Felgen"!
Gruß
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Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Was fährst du denn für nen Wagen ?
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Mitglied seit: 22.07.2008
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10 Beiträge
Ich fahr ein 328i Cabrio, Bj. 99.
Reifen sind rundum Nokian ZG2 verbaut.
auch für diese felgen sind umbaumaßnahmen zu erfüllen . du brauchst lenkeinschlagbegrenzer an va und hinten müssen die kanten angelegt werden . und auch ist im oberen bereich der heckschürze zu kürzen , bzw an innenseite zu schmälern .
und die reifenwahl ist auch nicht zu vergessen . manche sind eben breiter . bei mir haben die goodyear eagle f1 auch gestreift hinten , obwohl kanten angelegt waren . mit dunlop war sogar noch platz hinten .
auch gibt es beim freundlichen ein eigenes datenblatt für die freigabe , wo auch drinne steht , was zu ändern ist . und dann bekommst auch von bmw den stempel in dieses datenblatt . so wars bei mir zumindest .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Danke für den Hinweis mit der Reifenfreigabeliste von BMW. Da hab ich mir gerade die relevanten Seiten ausgedruckt. Das mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer für vorne ist OK, geht ja auch in der Liste hervor. Aber an der Hinterachse sind laut der Liste keine Umbaumaßnahmen erforderlich. Ich werde jetzt mal schauen, ob sich das Problem mit dem Umlegen der Kanten beheben lässt. Das mit der Bearbeitung der Heckschürze sollte ja auch nicht das Problem sein...
Mitglied seit: 10.07.2010
Homburg
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Hallo Gonzo,
auch wenn es dir nicht wirklich hilft, ich habe die gleiche Kombi verbaut, allerdings beim Serienfahrwerk.
In dem Fall schleift nix, wurde nur mit Lenkeinschlagbegrenzern vorne ausgerüstet.
Das wäre also ggf. eine Alternative, tief genug ist es mir ohnehin.
Gruß
Cornelius
mit dem m-fahrwerk funzt es genauso , denke er meint ja das m-fahrwerk was er als sportfahrwerk meint . denn ein anderes hat es nicht beim e36 gegeben org.
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Richtig, ich meine das M-Sportfahrwerk, welches serienmäßig verbaut ist.
Muss ich den Ausdruck aus der BMW-Reifenfreigabe (dazugehörige Teilegutachten-Nr. ist vermerkt) denn noch bei BMW beglaubigen lassen oder reicht es dem TÜV, wenn ich ihm den Ausdruck so vorlege, nachdem ich sichergestellt habe, dass nichts mehr streift an der Karosse?
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Ich bin mit meinen Nerven jetzt komplett am Ende.
Der Auszug aus dem Umrüstkatalog von BMW, aus dem klar hervor geht, dass die Felgen mit der aufgezogenen Reifenkombination auf dem Auto zulässig sind wird vom TÜV nicht akzeptiert, weil eine Kopie des Teilegutachtens von BMW gefordert wird. BMW wiederum sagt, dass es kein Teilegutachten für den 328er gäbe sondern nur für den M3, da diese Felgen nur auf dem M3 gefahren werden dürften und der Prüfer mir die Felgen auch mit dem Auszug aus dem Umrüstkatalog hätte eintragen können, wenn er denn Lust dazu gehabt hätte...
Eine weitere GTÜ-Prüfstelle, die ich danach noch zu Rate gezogen hab meinte, dass im Fahrzeugbrief die exakte ABE-Nr. (F920, Nachtrag VIII) eingetragen sein muss, ansonsten würde man die Felgen nur per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Auf gut deutsch gesagt: 3 Parteien, 3 Meinungen...
Kann bitte jemand mit einem 328er Cabrio kurz in seinen Fahrzeugbrief schauen und mir sagen, ob die ABE F920 mit N. VIII dort aufgelistet ist? Ich habe meinen hier leider nicht zur Hand. Danke schon mal.
Gruß Benjamin
warum bördelst die Kanten nicht einfach ?
in der Freigabeliste steht doch auch das die Kanten zu bearbeiten sind (nebem LEB) oder reden wir von verschiedenen Freigaben ?!
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
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Die Freigängigkeit hab ich inzwischen durch den Einbau von dickeren Federtellern gewährleistet. Das Problem ist momentan, dass der TÜV mir die Felgen nicht eintragen will, weil er das Gutachten verlangt, welches BMW nicht herausgeben kann/will.
hmmmmm War es nicht eigentlich immer so das man Original Teile nicht eintragen lassen muss,habe auch 2 Satz original BMW Alus,aber beide nicht vom E36 1x vom E 34 und 1x vom E46 und der Tüv hat nie was dazu gesagt,bei mir hat es Hinten auch geschliffen,habe dann das Schlecht Wege Paket Verbaut und gut war es
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Mitglied seit: 22.07.2008
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Da hab ich wohl echt die A***karte gezogen, was die Wahl des TÜV-Prüfers betrifft...
Mitglied seit: 20.06.2010
Stuttgart
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310 Beiträge
Bördel die Kanten und Verbau Federwegs und Lenkanschlagsbegrenzer sodass nichts mehr schleift, dann fährst du zu einem anderen TÜV und lässt es dir per Einzelabnahme eintragen. GTÜ kann da gar nix weil die nicht in der Lage sind 21§ zu machen die dürfen bloß 19§ und dafür hast du kein Gutachten.
@ Gonzo83m:
Im Umrüstkatalog gibt es vorne ein Kapitel "TÜV-Teilegutachten." Dieses in Verbindung mit dem Ausdruck der Rad-/Reifenfreigaben ist das komplette Gutachten zur Eintragung nach §19, über dies hinaus gibt es im Umrüstkatalog zu Deinen Felgen noch die Bescheinigung Nr. 166, diese bezieht sich allerdings nur auf die älteren Modelle mit ABE-Nr. F547, F920 und G191 (Fahrzeuge ab 9/94 haben eine EG-Betriebserlaubnis-Nr.)