airbag lenkrad auch schon ab 1991 Serie im E36 ?
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hallo,
ich wollte einfach nur mal fragen ob der e36 bj91 auch airbag im lenkrad hatte oder garkeins verbaut wurde.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 20.03.2012 um 12:40:43
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Hallo beatoner,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "airbag lenkrad auch schon ab 1991 Serie im E36 ?"!
Gruß
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Hi,
also laut ETK gab es bereits 1991 BMW E36 mit Airbag im Lenkrad. War zwar Sonderausstattung aber bekommen hast du es wenn du es wolltest.
Gruß
Patrick
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also mein e36 ist bj 91 und hatte nur zv mehr nicht.
ich wurde gestern angehalten und ich wurde auf mein lenkrad angesprochen weil es kein airbag hat, es ist von raid, deswegen würde ich gerne wissen ob meiner eins hatte oder nicht.
kann ich das i.wie nachvollziehen?
Zitat:
kann ich das i.wie nachvollziehen?
(Zitat von: beatoner)
zu BMW gehen und mit der fahrgestellnummer die ausstattungsliste ausdrucken lassen, dann weis du genau was ab werk drin war
(ist kostenlos, zumindest hab ich noch nie gehört das jemand dafür was bezahlen mußte)
Nu mal los....
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E-Mail an: "
kundenbetreuung@bmw.de"
Dort einfach die Fahrgestellnummer dazu schreiben und um eine Ausstattungsliste bitten.
Ich habe meiner innerhalb von 2 Stunden zugeschickt bekommen.
Viele Grüße
der 92 er 325 er eines Bekannten hat auch keines obwohl er sonst fast alles hat was es damals gegeben hat.
ist zwar egal aber da steht sogar im Brief noch das es das schnellste Modell ist (hahahahah)
um ehrlich zu sein verstehe ich den Polizisten nicht: Er kann das Lenkrad bemängeln aber nicht den Airbag- oder?
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Doch, kann er. Denn wenn das Fahrzeug Serienmäßig einen Airbag hatte, muss dieser auch drinne sein. Oder er wurde vom TÜV/Dekra Ordnungsgemäß ausgetragen.
sorry das ich da den Thread verwässere aber steht das denn im Zulassungsschein wegen Airbag?
habe meinen österreichischen gerade nicht zur Hand aber ich bin mir ziemlich sicher das da nichts von Airbags steht. In D etwa schon?
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Hm ne im Zulassungsschein nicht glaube ich. Aber wenn die Polizei was finden will, finden die auch was. Da ist es immer besser genau bescheid zu wissen. Ist ja auch kein Ding sone Ausstattungsliste im Handschuhfach mitzuführen um einfach jedem ärger ausm Weg zu gehen. Meines Wissens nach können sie es aber "auf die schnelle" nicht wirklich kontrollieren.
genau auf den Punkt wollte ich raus )-:
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danke erstmal für die antworten und den tip mit der ausstattungsliste.
zudem haben die gesagt die abe wäre ok wenn das fahrzeug serienhöhe hätte, aber tiefergelegt müsste das lenkrad eingetragen sein weil es ja jetzt nun kein airbag mehr hätte. iwas passt da doch nicht zusammen oder?
bin schon über die erste Aussage verwundert )-:
und jetzt das ... LOLLLLLLLL
ja, da hat es was ?!
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Das steht ganz genau in der ABE.
Eine ABE ist in Deutschland gültig, wenn das Fahrzeug der Serienausstattung entspricht.
Sie verfällt sobald etwas anderes dran gemacht wird.
Beispiel:
Ich hätte mein Fahrwerk mit ABE ohne Eintragung fahren dürfen.
Allerdings habe ich größere Felgen drauf, somit verfällt die ABE und du musst alles zusammen abnehmen lassen.
Ich glaube aber, dass dies in der ABE drinne steht "Ist nur zulässig mit Serienfahrwerk/Serienrädern etc". Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein nicht Serienfahrwerk Einfluss auf ein Lenkrad hat.
Ich glaube die gute Rennleitung hat da irgendwas durcheinander gebracht.
Bearbeitet von: Crocker am 22.03.2012 um 12:54:02
kommt davion wenn man in der Schule vom Nachbarn abschreibt und aber 2 verschiedene Tests ( A + B ) im Umlauf sind. ;-)
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haha, na gut also eintragen muss ich das nun auf jeden fall.
aber dumme geschichte =)