Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.02.2012 um 22:16:36 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.
Hej Leute, ich hab ein kleines problem :S und zwar will ich meinem e60 die rückleuchten leicht schwarz lackieren lassen. 1.habt ihr ein abe dafür das ihr mir schicken könntet ? =) 2. wäre ich bei einem auffahrunfall selbst schuldig? danke im vorraus =)
LG Buj
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.02.2012 um 22:16:36
Lichttechnische Anlagen dürfen nicht verändert werden. Hier hilft dir auch keine ABE. Solltest du doch lasieren, dann fährst du ohne Versicherungsschutz!!
Nein, weil das eine Veränderung des Bauteils ist. Dein Rücklicht hat eine E - Nummer und somit eine Zulassung. Wird das Bauteil durch lackieren oder lasieren verändert erlischt die Zulassung.
Wenn dich die Polizei damit erwischt und es bemerkt kommt soweit ich weiß folgendes auf dich zu:
=> Fahren ohne Betriebserlaubnis => Punkte => Bußgeld => kein Versicherungsschutz bei Unfall
Hinweis TÜV-Gutachten nicht erforderlich. Diese Original BMW Heckleuchte ist Bestandteil der Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges! <-- WARUM ist kein TÜV-Gutachten erforderlich??
Hinweis TÜV-Gutachten nicht erforderlich. Diese Original BMW Heckleuchte ist Bestandteil der Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges! <-- WARUM ist kein TÜV-Gutachten erforderlich??
Hinweis TÜV-Gutachten nicht erforderlich. Diese Original BMW Heckleuchte ist Bestandteil der Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges! <-- WARUM ist kein TÜV-Gutachten erforderlich??
(Zitat von: Buj-Bmw)
Deswegen...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Weil, wie Jochen schon schrieb, diese Rückleuchten original von BMW sind und diese im Gesamtpaket mit dem Fahrzeug vom TÜV abgenommen wurden und eine generelle Betriebserlaubnis am E60 dafür besteht...
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..