Hallo Zusammen!
In den meisten Felgen-TÜV-Gutachten steht immer drin,
das sowohl VA 225/35 und HA 255/30 R19
also auch
VA 235/35 R19 und HA 265/30 R19 gefahren werden darf.
ABER
Passus in den Gutachten: ... An Fahrzeugausführungen mit automatischen Blockierverhinderen bzw. Antriebsschlupfregelungen, dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächliche Abrollumfänge erforderlich, der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. ......
Gem. Reifenrechner (BMW Treff):
255/30 R19 vs. 265/30 R19 : Diff.: -0,92% => Also O.k.
225/35 R19 vs. 235/35 R19 : Diff.: -1,11 % => Also nicht O.k. für's Gutachten.
Aber es fahren doch soviel auf der VA mit 235/35 R19 rum.
Wie habt Ihr das alle so gemeistert.
Ist das ein morz Geschiess beim TÜV?
Weiter seht auf der Reifenrechner-Seite:
Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.
Der Tachometer darf nach der EG-Richtlinie ECE-R39 maximal 10% + 4 km/h voreilen (Stand 08/05).
Beispiel: tatsächliche Geschwindigkeit = 100 km/h - maximale Tachoanzeige = 114 km/h
Die Anzeige einer geringeren als der tatsächlichen Geschwindigkeit ist nicht zulässig.
Was gilt jetzt: +/- 1,5% oder gem. Gutachten 1% ?
Besteht dann die Chance, die echten Abrollumfänge vom Reifenhersteller zu bekommen,
und dann Conti, Bridgi, und Dunlop und Co. mit einander zuvergleichen, welcher der gemeldeten Abrollümfänge doch am ehesten unter dem 1% liegen ?
Bitte um Aufklärung, wie es bei Euch war.
Großes Danke schön vorab.