Zitat:
ich denke auch, dass du nur 1x zahlen musst.
normalerweise kannst die knöllchen wegwerfen, die schicken das auch nochmal mit der post. kann ja sein, ein spassvogel nimmt das teil mit, bevor du zum auto kommst, oder es regnet und man kann den wisch nimmer lesen.
ich würd entweder auf post warten und dann einspruch einlegen, oder gleich einspruch einlegen.
-> mehr infos zum thema dauerdelikt
(Zitat von: MrFloppy)
Du kommst doch aus München, da solltest ja auch schonmal einen Strafzettel bekommen haben. :)
Ich weiß zumindest, dass du in München
kein extra Schreiben von denen bekommst. Du kriegst einen Strafzettel (bei Regen oder Schlechtwertter sogar schön in Folie eingepackt) inkl. Überweisungsträger. Da hast dann 7 Tage Zeit den zu überweisen. Machst das nicht, kriegst gleich nochmal Bußgeld oben drauf wegen Nichtzahlung.
Denen in München ist das doch egal, ob dir wer das Ticket stibitzt oder nicht. :(
Zum Thema:
Du kannst sehr wohl für ein und das selbe Vergehen belangt werden. Wie du so schön selbst geschrieben hast, war die Höchstparkdauer
1 Stunde. Da du aber vier Stunden dort standest, und das Auto nicht bewegt hast, bist du leider selbst schuld.
Hättest du jetzt dein Auto jede Stunde etwas bewegt, wäre nichts passiert.
Wie aber auch schon erwähnt wurde, fällt die Strafe geringer aus, da es um kein "erneutes" Vergehen handelt.