m3 Alufelgen 17 * 7,5 et25 auf Touring?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 29.01.2009 um 12:32:21 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.Hallo, hatte M3 Alufelgen 17*7,5 et47 u. et25 mit rundum 225/45 R17 91H auf meinen E46 323i lim drauf und eingetragen. Habe Sie nun an jemanden verkauft der nen 320d touring fährt und nun meint er, dass sie angeblich nicht auf sein auto passen würden oder nicht eingetragen werden können, wegen der ET(laut BMW u.angeblich Tüv).
Hatte diese Felgen aber auf meiner lim ohne probleme gefahren und auch eingetragen gehabt. E46 limousine ist doch nicht viel anders als der 320d touring oder?
Bearbeitet von - angry-playboy am 29.01.2009 12:32:21
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Hallo Magics2000,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "m3 Alufelgen 17 * 7,5 et25 auf Touring?"!
Gruß
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Bist du dir sicher, dass du die Felgen wirklich eingetragen hattest? Immerhin war dazu eine Einzelabnahme notwendig, da die ET25
nicht serienmäßig eingetragen ist - nur beim M3 eben.
Er benötigt also die Unterlagen von BMW (bezüglich des M3) und muss damit beim TÜV eine Einzelabnahme machen lassen. Du kannst ja eine Kopie deiner Eintragung mit aushändigen, damit das Ganze bei ihm problemfreier läuft...
MfG
Wie nicht passen?
Weil die ET lt. Felgenkatalog für den "normalen" E46 nicht freigegeben ist, oder weil es schleift?
Per Einzelabnahme müsste er sie eingetragen bekommen, wenn nötig eben mit Karosseriearbeiten, aber möglich ist es. Umso mehr und richtige Unterlagen man vorzeigen kann, umso billiger wird dann auch die Einzelabnahme.
Gruß
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Habe sie durch ebay an jemanden verkauft. Dieser hat mich per E-Mail gefragt ob die felgen auch auf sein e46 320d touring passen würden, und da ich sie selber auf meiner 323i limo gefahren bin, hab ich es ihm bestätigt.
ca.1monat später
Der Kollege hat nun neue reifen draufgezogen und meint das bmw und tüv ihm gesagt haben das diese nur für m3 cabrio oder coupe zugelassen sind.Er wollte dann den gesamten kaufpreis+zusätzlich seine neuen reifen vom wert 500€ zurückerstattet bekommen.
Ich bin dann zum anwalt und nun will er nicht mehr die reifen bezahlt haben aber den halben kaufpreis zurück.
Ich habe die Papiere für E46 lim da.
Mein tuner meint dass er die für touring eintragen kann.
Ich muss nur wirklich 100% sicher sein, denn wenn es zum gericht kommt, wird so ein gutachter ca.700€ kosten und es sein kann das ich zu diesem gericht reisen muss wo mein käufer einklagt und das ist ca. 400km weit weg von mir.
Hab leider keine rechtsschutz.
Hallo,
also meint er mit nicht zugelassen nur, das sie für den E46 Touring nicht freigegeben sind. Im
BMW-Felgenkatalog kann man nachlesen, welche BMW-Felge für welches Modell von Werk aus zugelassen bzw. freigegeben ist.
Aber nur weil die eine oder andere BMW-Felge für manche Modelle nicht zugelassen bzw. freigegeben sind, heißt es noch lange nicht das man sie für ein anderes Modell nicht eingetragen bekommt.
D. h. er bekommt die Felgengröße durchaus auf einen E46 Touring eingetragen, aber eben nur per Einzelabnahme, die mehr Geld und vielleicht ein bisschen mehr Zeit kostet.
Da du sie ja eingetragen hattest, was auch nur per Einzelabnahme möglich war, schick ihm doch einfach alle Unterlagen die für deine Eintragung nötig waren, dann dürfte es doch keine Probleme mehr geben.
Es kann natürlich sein, dass er dachte, da es BMW-Felgen sind, dass er sie nicht eintragen lassen muss, aber das ist meiner Meinung nach ja nicht dein Problem.
Hast du eigentlich etwas an den hinteren Kotflügel machen müssen, oder sind die noch original?
Gruß
Daniel
Bearbeitet von - essi95 am 30.01.2009 08:13:38
In solchen fällen, wo die Felge nicht "wirklich" passend für ein model ist, bestätigt man besser nichts, das kann wie bei dir jetzt nach hinten losgehen.
Aber erstmal ist der Typ auch bissel unfähig, sich die Felgen eintragen zu lassen,
da diese passen ohne was machen zu müssen, soweit ich weiß.
Womit begründet er den auf einmal das er den halben Preis (welchen den, der Felgen,der neuen Reifen?) zurück will.
Schick ihn am besten deine Unterlagen von den Felgen (also alles was du dazu hast, Tüveintrag etc..) damit er selber sieht,das die auch auf den normalen E46 passen und eintragbar sind.
Es ist immer biliiger sich gütlich zu einigen, als vor Gericht zu gehen.
ps: schließ bitte ne Rechtschutz ab,kostet nicht viel und kann man immer brauchen.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
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Danke euch erstmal für eure Meinungen, halte euch auf dem Laufenden.
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Nun habe ich den Gerichtstermin und immer noch keinen der diese Alufelgen bei nem touring eingetragen hat.
Mitglied seit: 28.06.2006
Riemerling
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11 Beiträge
Hallo,
sorry schaue kaum noch auf die Homepage...
Ich habe die Felgen ohne Nacharbeiten am Fahrzeug montiert, da BMW jedoch Toleranzen in den Fertigungn hat, kann ich nicht garantieren, dass es klappt...
Eine Eintragung sollte jedoch per Einzelabnahme möglich sein.
Da es sich um eine Originalfelge handelt, habe ich Sie bis jetzt nicht eingetragen.
MfG
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Mitglied seit: 10.10.2006
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26 Beiträge
Ich danke dir vielmals für deine Informationen, schön das es bei dir passt. Da bin ich schon ein kleines Stück weiter. Nur würden mir die Eintragungen mehr helfen. Auch habe ich gehört dass man Felgen mit limo und kombi wohl gleich schätzen kann. Hatte bei meiner limo auch 18 8,5j 225/40 vorne und 9,5j 255/35 hinten mit rundum 35et eingetragen. In meinen papieren steht auch dass ich die kante umlegen musste. Und denke und hoffe dass sich dass auf die 18zoll bezieht und nicht auf die m3 mit 25et, denn erst werden die bmwm-technic felgen mit bereifung erwähnt, dann die 18zöller und dann in verbind. mit gebörtelt und aufgew. kotfl. hinten.
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Mitglied seit: 10.10.2006
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Hatte nun Gericht und ein Gutachter der das feststellt kostet ca. 1000€.
Wenns nicht passt bleib ich auf dem Schaden sitzen.
Mitglied seit: 08.08.2008
Rothenburg
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394 Beiträge
Zitat:
Hatte nun Gericht und ein Gutachter der das feststellt kostet ca. 1000€.
Wenns nicht passt bleib ich auf dem Schaden sitzen.
(Zitat von: Magics2000)
Passen wird das schon, mit Nacharbeiten und ner Einzelabnahme.....
nur die will der Käufer halt nicht zahlen, weil du ja bestätigt hast, das die passen.
Er ist dann halt davon ausgegangen, das er die draufschraubt und gut ist.
Man sollte nichts bestätigen wenn man nicht 100% sicher ist.
Sorry, leider...
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26 Beiträge
Per Einzelabnahme, Sonderabnahme. Aber ohne nacharbeiten passt das auch. Da ist noch genug Luft da, da bin ich mir Sicher. Hatte sie doch selber drauf, wusste nochnicht mal das sie soeine ET hatten.
Also ich bin auch schon mal bei EBay auf die Nase gefallen und hatte ein Bild verwendet was nicht von mir war.
Nur so viel... ...es war nicht billig.
Ist halt Lehrgeld.
An Stelle des Käufers wäre ich aber auch sauer.
Wenn es noch irgendwie geht würde ich alles dafür tun mich außergerichtlich zu einigen!
Und wenn du durch ganz deutschland fährst, ihn an die Hand nimmst um ihm die Einzelabnahme machst/bezahlst ist das billiger als ein Prozess.
Bearbeitet von: m-o-r-p-h-e-u-s am 14.10.2009 um 09:12:00
Zitat:
Hallo,
sorry schaue kaum noch auf die Homepage...
Ich habe die Felgen ohne Nacharbeiten am Fahrzeug montiert, da BMW jedoch Toleranzen in den Fertigungn hat, kann ich nicht garantieren, dass es klappt...
Eine Eintragung sollte jedoch per Einzelabnahme möglich sein.
Da es sich um eine Originalfelge handelt, habe ich Sie bis jetzt nicht eingetragen.
MfG
(Zitat von: M-YS52)
Bei dir steht eine Felge mit ET25 im Schein ab Werk?
Gruß mclaren
Mein 328ci seit 9.11.2009 VERKAUFT
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Mitglied seit: 10.10.2006
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Nein ab Werk nicht, habe sie eingetragen.
Hinweis:
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Mitglied seit: 10.10.2006
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Haben uns nun Gerichtlich geiningt. Habe die M3 Alufelgen wieder zurückgekauft, nur ohne Reifen.
Wollte nicht umbedingt Gutachter ins Spiel nehmen, deshalb zu einem geringeren Kaufwert wieder zurückgenommen.
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
was heisst denn gerichtlich geeinigt ? was hat das "gericht" denn zu dem fall gesagt ?
also ich hätte da garnix zurück genommen.. schon garnicht für weniger geld !
Wenn er gefragt hat ob die Felgen auf den Wagen passen und du "Ja" sagst dann ist das doch nicht falsch ?
die passen .. haben beide 5 loch mit 120er LK ..
hätte er gefragt ob er die ohne weiteres draufschrauben und fahren kann wäre was anderes..
Zitat:
also ich hätte da garnix zurück genommen.. schon garnicht für weniger geld !
(Zitat von: Asko)
wieso denn "schon gar nicht für weniger Geld"?
hätte er ihm lieber denn vollen Kaufpreis zurückerstatten sollen?
er hat doch geschrieben er hat die Felgen zu einem geringeren Kaufpreis zurückgenommen, das heißt doch er hat seine Felgen wieder hat aber weniger Geld zurückbezahlt als er vorher dafür bekommen hat.
Und wenn man davon ausgeht das eventuell Gerichtskosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten auf ihn zukommen würden und das alles ohne Rechtschutzversicherung dann hat er doch das beste gemacht was er machen kann.
@Magics2000: was mich noch interessieren würde, ihr habt euch Gerichtlich geinigt, da entstehen ja Gerichtskosten bzw. Verhandlungskosten, wer muss die bezahlen?
oder meintest du ihr habt euch Aussergerichtlich geinigt?
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Mitglied seit: 10.10.2006
Deutschland
26 Beiträge
Wir haben ein Verhandlungstermin beim Gericht gehabt. Meinen Anwalt konnte ich selber bezahlen.
Die Verhandlungskosten haben wir uns geteilt.
Ich habe vor diesem Termin versucht mich zu einigen, wollte ihn 250€ bezahlen und die Sache erledigen, aber die Gegenseite wollte nicht. Entweder komplett mit den neuen Reifen oder Gerichtl.
Die Reifen wollte ich nicht bezahlen.
Der Richter meinte dann nur das die Gutachtenkosten sehr teuer ausfallen können, habe mich dann mit meinem Anwalt beraten und auf Vorschlag des Richters für 350€ zurückgenommen bzw. zugeschickt bekommen.
Die M3 Alufelgen hab ich nun wieder. Wollte mich nicht auf einen Gutachter verlassen, auch wenn mein Tuner die eintragen könnte, hab der Gegenseite ja auch vorgeschlagen, dass er hier rüberkommen kann.
Ich glaube eher, ich bin ja auf ne Betrügermasche reingefallen. Da auch die Gegenseite noch nichtmal ne Rechnung vorweisen konnte für die Reifen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.10.2006
Deutschland
26 Beiträge
Der Richter sieht das ebend nicht so, wenn man sagt das die passen, dann sollten die ohne irgendwelche Tüv eintragung und änderung passen.