Zitat:
Folgender Fall:
Ich wurde am 15.10.06 geblitzt.
So nun kam am 18.12.06 eine Anhörung auf welche ich nicht reagiert habe.
Heute also am 23.01.07 kam das Bußgeldbescheid.
Nun meine Frage:
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist ?
Ab dem Anhörungsbescheid oder ab dem Fotoshooting also dem 15.10.06?
Bitte keine Überschriften/Beiträge komplett in Großbuchstaben schreiben, sonst werden sie im "Müll" entsorgt.
@Marius, du wurdest jetzt schon öfters deswegen verwart, machst du das absichtlich ?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 23.01.2007 21:40:04
(Zitat von: Marius)
Jetzt bringt da mal nichts durcheinander:
Du wurdest am 15.10. geblitzt und von da an haben sie 3 Monate zeit zu reagieren. Mit der Zustellung am 18.12. haben sie diese Frist eingehalten und ob du darauf reagierst ist denen Schnuppe.
Auf die drei Monate kannst du dich nur dann berufen wenn zwischen Tat und erster Zustellung mehr als 3 Monate vergehen - alles andere (Einspruch, Bußgeldverahren) wirkt Fristunterbrechend.