Zitat:
Wenn der Klima Kreislauf länger als 15 min geöffnet wird, muss der Trockner auch gewechselt werden, da sich mit Wasser vollzieht und dann nicht mehr funktioniert.
(Zitat von: Klaush.)
Danke für diese Antwort. ATU argumentiert, das die Klimaanlage nach dem Neubefüllen funktioniert hätte und ich erst eine Woche später (bei der ersten Maximalkühlung) den Ausfall hatte. Kann der Schaden trotzdem durch den nicht ausgewechselten Trockner durch ATU entstanden sein. Immerhin habe ich noch einen Kostenvoranschlag von BMW gefunden, wo der Trockner extra berechnet wurde - ich aber gar keinen Klimaservice habe machen lassen. Wäre dieser Kostenvoranschlag von 114 EUR für die Trocknerflasche von einigen Monaten früher ein stichhaltiges Argument vor Gericht? Ich dachte damals wohl, dass BMW ohne klare Diagnose einfach nur am Trockner verdienen will - aber vermutlich waren die einfach weitsichtiger und erfahrener was die mögliche Schädigung von Kunden angeht.