wenn die festigkeiot nachgewiesen ist,die reifen ordentlich abgedeckt und genügend freigaengigkeit vorhanden haben,wenn abrollumfang udn tachoanzeige passen steht einer eintragung nichts im wege.
ich fahre auch zubehoerfelgen die laut gutachten nur fuer opel sind in 17 zoll auf einem e30.das in verbindung mit spurplatten das es überhaupt passt.überhaupt null problem.
ich vermute dein tüv hat einfach geschmack udn verweigert dir deshalb die abnahme :-)
nichts fuer ungut ist nur spass.
fahr halt zu nem anderen tüv wenn deiner es nicht gebacken bekommt.
gruss sascha
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