Zitat:
Die hatten nämlich damals keine ABE, drum hat der TÜV das nicht genehmigt.
Was heißt " damals"? Wie lang ist das her ?
Vor ca. 5Jahren ist in einem groß angelegten Test mit dem TÜV Rheinland( und imho auch TÜV Bayern ) festgestellt worden, daß sich das Bruch- und Splitterverhalten ( was der ausschlaggebende Punkt für eine Nichtabnahme gewesen wäre ) der gefluteten Scheiben nicht verändert hat. Somit ist ein Gutachten oder ABE für die
hinteren Scheiben nicht notwendig.
Es ist natürlich etwas anderes, wenn man die vorderen Seitenscheiben fluten läßt, das ist immernoch
verboten.
Mit den Prüfzeichen der Folie hast du natürlich Recht, weil sich hierbei ja das Bruch- und Splitterverhalten ändert.
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Gruß Stefan
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