Von den überholten sollen sich wohl auch welche bedrängt gefühlt haben.(Zitat von: Tomtom2)
Das sehe ich auch so. Anders könnte es aussehen wenn ein Überholter eine Anzeige erstattet hat wegen Angst oder weil er sich gefährdet fühlte.(Zitat von: uli07)
Für mich ist das ein typisch deutscher "Schwachsinnsparagraf".
"Ein Rennen gegen sich selbst um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Mit dieser Defintion ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu verurteilen.(Zitat von: Chrissy001)
Für mich ist das ein typisch deutscher "Schwachsinnsparagraf".
"Ein Rennen gegen sich selbst um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Mit dieser Defintion ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu verurteilen.(Zitat von: Chrissy001)
Armes Deutschland kann ich nur sagen.
Leute die etwas schneller unterwegs sind werden ja oft als Raser betitelt. Diese Bezeichnung trifft aber nicht auf alle zu. Es gibt Raser, die rücksichtslos fahren und es gibt die anderen, die schnell fahren, aber Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und fälschlicherweise als Raser betitelt werden.
rasen: sich ([wie] in großer Eile) sehr schnell fortbewegen; mit hoher Geschwindigkeit [irgendwohin] fahren.(Duden)
Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die A2 gerast sein soll, wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal ist der Auffassung, dass dadurch niemand gefährdet wurde.Dem Fahrer war ein verbotenes Rennen vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Der Millionär hatte ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. Auch hier sieht die Staatsanwaltschaft kein Problem.
Update
Das Verfahren ist eingestellt worden.
Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die A2 gerast sein soll, wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal ist der Auffassung, dass dadurch niemand gefährdet wurde.Dem Fahrer war ein verbotenes Rennen vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Der Millionär hatte ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt. In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. Auch hier sieht die Staatsanwaltschaft kein Problem.
(Zitat von: angry81)