Gutachten reicht für die Eintragung. Ab zum TÜV und eintragen lassen.(Zitat von: Old Men)
Hi,
genauer: ab zum TÜV und
abnehmen lassen.
Der TÜV macht nur die technische Abnahme und stellt ein Dokument darüber aus.
Liest sich im Gutachten so - wenn man es denn mal lesen würde:
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.Eintragung in die Fahrzeugpapiere macht danach die Zulassungsstelle.
Ciao - Carsten