Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher … in der ABE muss das Fahrzeug explizit aufgeführt sein oder ? Für 320 d G21 gibt es Eintragungen, der 318 d ist aber 2 Monate später gekommen und noch nicht eingetragen … oder spielt das keine Rolle ?(Zitat von: pikniker67)
Natürlich spielt das eine Rolle. Das Fahrzeug muss aufgelistet sein.
In Gutachten wird ja grundsätzlich nach ABE/EWG-Nr. unterschieden.
Desweiteren gibt es auch immer verschiedene kW-Bereiche.
Die beiden Parameter müssen mit den Daten des Fahrzeugs respektive der entsprechenden Fahrzeugpapiere übereinstimmen.
Nachtrag: Ohne deine Vorlieben oder das Budget zu kennen: Vielleicht sind ja auch originale Räder mit Werksfreigabe was für dich (z. B:
LinkErspart ggfs. das Studieren von Gutachten und eventueller Abnahme und/ oder Eintragung.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 28.11.2019 um 13:19:10