http://www.h-r.com/bin/75725.pdfDa hast du einen Anhaltspunkt. Oftmals steht in so einem Gutachten. „Eine ausreichende Radabdeckung muss gewährleistet sein.“ Das ist dann recht lapidar ausgedrückt und die Auslegung hängt vom Graukittel ab. Das was der eine einträgt kann beim anderen nicht ausreichend sein. Gerade bezüglich der Abdeckung sind die Prüfer im allgemeinen pingeliger geworden. Das was vor 3 Jahren noch abgenommen wurde ist heute nicht mehr so ohne weiteres möglich.
Bearbeitet von: rick2601 am 13.12.2018 um 16:40:19