Hi Carsten.
Danke für deine Rückmeldung.
Die rechtliche Bewertung mal völlig außen vor. Ich weiß, dass es selbst mit vorhandenem Schutz passieren kann. Auch ist der Nachweis schwierig. Auch was die Gerichte entscheiden weiß ich.
Es geht mir rein um den Umstand, ob ein Spritzschutz Teil des Fahrzeugs und somit Gegenstand der Zulassung ist oder nicht.
LG
(Zitat von: angry81)
Das kann dir nur der Hersteller dieses Fahrzeugs/Anhängers/Aufliegers beantworten, ob diese Dinger Bestandteil der Zulassung sind oder eben nicht, ob sie auf Kundensonderwunsch montiert wurden oder nicht, da frag mal nach, lass dir Prospekte und Preislisten zusenden, da steht das alles ja drin.
Autofan Dieter