Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 11.05.2018 um 09:08:45 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.
Schönen Feiertag euch allen erstmal !
Und zwar hab ich folgende Frage: Hab mir vor einem Monat meine neuen Sommerreifen plus neue Alus gekauft und auch gleich draufgezogen auf meinen E90 LCI (Bj.2011) Sind JAPAN RACING JR21 (2x 9,5j ET35 und 2x 8,5j ET35 jeweils auf 19 Zoll Basis.) (5x120)
Dieser Monat ist aber TÜV fällig.. ich weiß das es eine einzelabnahme ist usw.. aber ich hab überhaupt gar keine Papiere für die Felgen nur eine Rechnung. Kann mir der tüv die trotzdem abnehmen? Weil ist ja eigentlich alles in der Felge selber angegeben.
Hi Tobi , frag mal bei TÜV nach, evtl. haben die Unterlagen in ihrer Nachschlagekartei - fragen kostet ja nichts !
Andere Möglichkeit wäre, bei Japan Racing anrufen und Papiere zusenden lassen, evtl. ist vielleicht auch hier in der Kartei - Gutachten etwas hinterlegt .
Alle Angaben der Felge, d.h. Traglast, Größe, Lochkreis, Einpresstiefe VIA/JWl Zeichen sind in der Felge eingegossen. Es wäre uns möglich ein Materialgutachten nach VIA/JWL Norm beizulegen.
Gutachten nach VIA/JWL werden in Deutschland ausdrücklich nicht anerkannt. Andere Gutachten scheint es für die Felgen nicht zu geben. Das wird dann eher nichts mit der Eintragung.
Sehe gerade, dass es einige Felgen mit TÜV Festigkeitsgutachten gibt. Zu finden unter "TÜV Felgen" auf der Homepage. Mit einem willigen Prüfer sollte ein Einzelabnahme möglich sein. Also JR kontaktieren und Gutachten anfordern...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 11.05.2018 um 07:19:57
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ich denke mal, der Preis für die Felgen ist das so bekannte "Lehrgeld" was man zahlen muß. Du hättest dich vor dem Kauf mit dem TÜV in Verbindung setzen können.