Hallo zusammen,
da ich nun erneut eine Eintragung bei einer österreichischen Prüfstelle hinter mir habe (Gott sei Dank), möchte ich nun meine Erfahrungen und mein Wissen teilen, da oft gefragt wird "bekomme ich diese Felgen eingetragen", "was muss ich tun um dieses Fahrwerk mit diesen Felgen eingetragen zu bekommen", "Brauche ich da unbedingt einen Zivilgutachter" etc.
Nachfolgend möchte ich auch die Prüfgrundlagen, bezogen auf Rad-/Reifenkombination und Fahrwerk in Österreich erläutern. Nachfolgende Infos, Grundlagen etc. habe ich direkt vom zuständigen Prüfingenieur, sowie vom TÜV Austria erhalten, hatte meine Eintragung schließlich auch erst beim dritten Anlauf bekommen und somit genug Zeit für Fragen :D
Allgemein muss klar sein, dass Typisierungen in Österreich oft anders ablaufen als in Deutschland, deshalb ist hier klar zu unterscheiden.
Mythen:- Allgemeine Betriebserlaubnis: Für etliche Teile, Spurplatten, Felgen und mittlerweile auch komplette Fahrwerke gibt es ABE´s. Diese sind allerdings (ich persönlich kenne keine österreichischen) auf Basis des deutschen Kraftfahrzeuggesetzes und der damit einhergehenden Prüfung nur für Deutschland gültig. Streng genommen bedeutet das also, dass diese ABE-geprüften Teile in Österreich zwingend in den Fzg-Schein eingetragen werden müssen. So hätten z.B. auch meine 10mm/Rad H&R Distanzscheiben, welche für die 17" M68 Felgen auf dem E46 eine ABE in Deutschland haben, eingetragen werden müssen.
- Zivilgutachter: Das weit verbreitete Gerücht "Ich kann nur ein Fahrwerk ohne Zivi eintragen lassen, oder nur Zubehörfelgen (OZ, ATS...), oder nur Spurplatten, aber nicht mehrere Dinge zusammen", ist FALSCH. Hier wurde die Gesetzeslage ausnahmsweise mal positiv geändert. Die zuständigen Prüfstellen der jeweiligen Landesregierungen sind sehr wohl befugt z.B. eine Änderung der Rad-/Reifenkombination und des Fahrwerks einzutragen. Voraussetzungen: Das gewünschte Fahrwerk benötigt ein konkretes Gutachten für das Fahrzeug und die gewünschte Rad-/Reifenkombination benötigt ein Gutachten für das Fahrzeug. Diese beiden Gutachten dürfen sich in sich nicht ausschließen. Das bedeutet wenn steht "Dieses Fahrwerk ist ausschließlich nur mit Serienbereifung zulässig" wird ein Zivilgutachter benötigt, um Zubehörfelgen miteinzutragen. Wenn steht "Dieses Fahrwerk wurde mit Serienbereifung geprüft und weitere Rad-/Reifenkombinationen sind gesondert zu betrachten" und im Felgengutachten ein anderes Fahrwerk als Serie nicht explizit ausgeschlossen wird, kann eine gewöhnliche Eintragung bei einer Prüfstelle der jeweiligen Landesregierung ohne Probleme erfolgen!! Kostenpunkt ca. 40€.
Abweichungen vom Gutachten z.B. andere Reifengröße oder wenn für die Felgen nur ein Festigkeitsgutachten vorliegt, erfordern einen Zivilgutachter.
Was brauche ich mit zur Prüfung:- Am Anfang mal einen Termin ausmachen versteht sich, zuständige Stellen findet man im Internet
- Typenschein
- Zulassungschein
- Vollmacht sofern die Fahrzeug-vorführende Person nicht Zulassungsbesitzer ist
- Gutachten
- Vermessungsprotokoll (nur bei Fahrwerken erforderlich)
- Einbaubestätigung (nur bei Fahrwerken erforderlich): Die Einbaubestätigung ist mittlerweile, auf Nachfrage bei der Landesregierung, nicht mehr zwingend erforderlich. Macht allerdings gleich vorab einen guten Eindruck wenn man eine "technisch sauber formulierte" Einbaubestätigung hat.
Prüfgrundlagen für Fahrwerke und/oder Rad-/Reifenkombination:- Als erste und wichtigste Grundlage gilt das bzw. die entsprechenden Gutachten der neu-verbauten Komponenten. Der Prüfer sieht exakt über Teile und KBA-Nummern nach, ob alles gemäß Gutachten montiert wurde und ob es sich auch wirklich um das korrekte Teil gemäß Gutachten handelt.
- Im Anschluss wird die Einhaltung von Auflagen im Gutachten geprüft. Das bedeutet bei Fahrwerken Abstand Radmitte zu Kotflügelunterkante, bei Gewindefahrwerken auch Federunterlage (Verstellring) zur Befestigungsschraube. Bei Felgen wird geprüft ob gemäß Gutachten gebördelt, gezogen oder sonst was bearbeitet werden muss und ob dies auch geschehen ist. In manchen Fällen nicht zwingend erforderlich.
- Passen die ersten zwei Punkte bekommt man vielleicht schon ein kurzes Lächeln zwischendurch vom Prüfer geschenkt XD
- Radabdeckung: Diese Prüfung an Voder- und Hinterachse möchte ich hier nicht in Worten beschreiben, da Bilder diesbezüglich deutlich aussagekräftiger sind. Daher bitte einfach in Google eingeben ;)
- Verschränkungstest: Die VA wird komplett eingelenkt und das Fahrzeug auf der Bühne einseitig belastet, sodass voll eingefedert wird. Nun sind in diesem Zustand 5mm Mindestabstand zwischen Reifen und Kotflügel sowie 5mm zu Fahrwerksteilen (Federn, Dämpfer...) und 3mm zu Teilen der Bremse einzuhalten. Dies wird i.d.R. mit einem Schlauch d=5mm geprüft, der an den entsprechenden Stellen durchgezogen wird.
- Hinterachse voll einfedern: Nun wird auf der HA einseitig voll eingefedert und die bereits beim Verschränkungstest erforderlichen Abstände geprüft. Wobei hier natürlich das Rad im Radkasten logischerweise "eintauchen" darf. Die 5mm beziehen sich daher auf Reifen zur Kotflügelinnenkante. Ich habe nun oben unter "Mythen" beschriebene Distanzscheiben OHNE Auflagen verbaut. Trotzdem fiel ich bei der ersten Prüfung durch, da ich hinten etwas Bördeln (Kotflügelinnenkante anlegen) musste. Und das obwohl dies gemäß ABE nicht notwendig ist. Die vorgeschriebenen 5mm hätte ich ohne Bördeln aber trotzdem nicht eingehalten!! Daher nicht immer zu 100% auf irgendwelche Aussagen und Gutachten verlassen.
- Ist das auch geschafft sind Rad-/Reifenkombinationen eintragungsfähig. Bei Fahrwerken wirds spannend. Hierzu brauchte ich 3 Anläufe, die Bodenfreiheit :)
- Hierzu gilt: 110mm im Leerzustand zwischen Boden und festen Teilen. Sowie 80mm bei dem auf die höchst zulässigen Achslasten beladenen Fahrzeug.
Ist diese letzte Hürde auch gemeistert hat man seine Eintragung :D Wichtig hierbei: Bei Sportfahrwerken wird der Abstand Radmitte zu Kotflügelunterkante eingetragen, sowie Farbe der Federn und Kennzeichnungsnummern. Aufpassen muss man beim Setzen der Federn!! Wenn das Fahrwerk direkt nach erfolgter Umrüstung bei der Prüfstelle vorgeführt wird kann es gut sein, dass im Zuge der Prüfung die Bodenfreiheit ausreichend gegeben ist. Im Nachhinein können sich die Federn zum Teil aber noch deutlich Setzten und die Bodenfreiheit wird unterschritten --> Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, kein Versicherungsschutz BlaBlaBla....
Bei Schraubfahrwerken wird zusätzlich der Abstand Federunterlage (Verstellring) zur Befestigungsschraube eingetragen. In der Realität heißt das: 1-3mm runterschrauben nach erfolgter Prüfung ist mit Sicherheit noch im "grünen Bereich". Das Fahrwerk bis auf Anschlag runter und in die nächste Polizeikontrolle mit dem Argument alles eingetragen, ist vielleicht nicht die klügste Methode.
Ich hoffe ich konnte paar Leuten für künftige Eintragungen weiterhelfen :)