.... aber das wählen der AFD trägt dazu ganz sicher nicht bei, hat man ja jetzt erst wieder erlebt im Bundestag beim " Hammersprung " ! ...
(Zitat von: KW-Muffel)
Hi Peter,
da muss ich mal einhaken:
Der "Hammelsprung" (also das Nachzählen der anwesenden Abgeordneten, um festzustellen, ob der Bundestag überhaupt beschlussfähig ist) war absolut berechtigt!
Es war ein unglaublicher Skandal, dass vor einigen Monaten eine paar Abgeordnete im Bundestag das zweifellos völlig verfassungswidrige Zensurgesetz von Heiko Maas durchpeitischen konnte, obwohl offensichtlich so wenige Abgeordnete anwesend waren, dass man nicht mal mehr nachzählen musste, um zu sehen, dass keine Beschlussfähigkeit vorlag! Und das, obwohl an den Tag massenweise Bundestagsabgeordnete anwesend waren - die aber lieber draußen ihre "Ehe für alle" gefeiert haben, anstatt im Plenarsaal das Grundgesetz zu verteidigen!
Es wird höchste Zeit, dass wir endlich eine echte Opposition im Bundestag haben, die solche Auswüchse á la DDR 2.0 unterbindet.
Im Übrigen sind es ja die anderen Parteien, die mit jedem denkbaren Trick versuchen, der AfD Knüppel zwischen die Beine zu schmeißen und ihre demokratische Arbeit im Bundestag zu behindern!
- Der älteste Abgeordnete hätte die erste Bundestagssitzung nach der Wahl eröffnet. Damit das kein AfD-Abgeordneter ist, wurde vorher von den Altparteien extra diese Regelung abgeändert.
- Die AfD hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, in den diversen Bundestags-Ausschüssen mit vertreten zu sein. Aber alle Ausschuss-Kandidaten werden mit fadenscheinigen Gründen von den Altparteien blockiert.
So jedenfalls zementieren unsere Altparteien den Eindruck beim Wähler, dass ihnen "Demokratie" am A*sch vorbei geht und sie nur nach Macht gieren.
Entweder ist ein Partei verfassungswidrig, dann wird das vom Verfassungsschutz untersucht und die Partei wird vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die privaten Ansichten von SPD- und CDU-Politkiern interssieren dabei keine Sau, alleine das Bundesverfassungsgericht entscheidet, und sonst niemand!
Wenn für die betroffene Partei keine verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, dann hat auch keine andere Partei das Recht, die demokratische Arbeit der betroffenen Partei zu behindern, denn auch diese Partei wurde wie die anderen in freien und geheimen Wahlen vom Volk in den Bundestag gewählt und hat ein grundgesetzlich garantiertes Recht und auch die Pflicht auf Ausübung ihrer demokratischen Funktion im Bundestag!
Es ist auch
grob verfassungswidrig und ein demokratischer Skandal, wenn vermeindlich "demokratische" Parteien dazu aufrufen (!!!), die Durchführung von Parteitage einer anderen Partei zu blockiern und diese zu verhindern. Das Versammlungsrecht ist grundgesetzlich garantiert! Nur das Bundesverfassunggericht hat das Recht, solche Veranstaltungen zu verbieten. ALLE Ämter und Behörden sind zur strengen Partei-Neutralität verpflichtet. Wenn es dann aber z.B. zur Verletzungen eines Bundestagsabgeordneten (!) durch die "Antifa-Freunde" von Heiko Maas & Co. kommt, vermutlich weil die Polizeiführung wohl irgendwie Anweisung bekommen haben dürfte, die AfD-Parteitagsteilnehmer nicht all zu sehr zu schützen, dann zeigt das auf, wie schlimm es inzwischen um die Demokratie in Deutschland bestellt ist!
Hier etwas über den Angriff auf Kay Gottschalk MdB auf dem Parteitag in Hannover und die passive Rolle der Polizei:
https://www.youtube.com/watch?v=vPvEX9cEoNUMachen wir uns nichts vor: Die alten "
Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht" (Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Weizäcker) und denken im Traum nicht daran, sich demokratisch zu verhalten. Da geht es nur noch um Macht und Geld. Und genau das sehen die Altparteien für sich gefährdet, weil ihnen inzwischen massenweise Wähler davonlaufen. Das ganze "Nazi"-Geschrei ist nichts weiter als eine faule Ausrede, damit nicht so auffällt, wie undemokratisch unsere Altparteien mittlerweile sind.
Grüße
ChrisH