Im Gutachten der Felgen stehen alle zugelassenen Reifengrössen für dein Fahrzeug drin. Sollte dein Fahrzeug im Gutachten nicht aufgeführt sein, kannst du die Felgen vergessen.
(Zitat von: Old Men)
Das stimmt so nicht, wenn sein Fahrzeug nicht aufgeführt ist, braucht man ein Traglast/Festigkeitsgutachten und muss die für das Auto zugelassenen Reifen Fahren, falls diese reifen auf die Felgen nicht zugelassen sind muss ein Tacho-abgleich erfolgen, aber in der Regel finden sich immer reifen die sowohl auf die Felge als auch auf das Auto Zugelassen sind, dann zum TÜV Einzelabnahme und fertig