im Februar wurde meine Vanos-Einheit von BMW aus Kulanz getauscht/bearbeitet. Ich hatte Geräusche bei Kaltstart. Laufleistung damals 99.578 km. Da die Bearbeitung aus Kulanz erfolgt ist, stehen auf der Rechnung nur die Positionen "Satz Ölfiltersatz" und "Motoröl".
Die Geräuschbildung blieb leider weiter vorhanden. Im Juli musste ich dann wieder in die BMW-Werkstatt, da mir der Bordcomputer eine Fehlermeldung angezeigt hat. "Achtung, nicht mehr volle Motorleistung verfügbar. Weiterfahrt möglich, aber Werkstatt aufsuchen". In der Werkstatt wurde daraufhin ein Impulsgeber ausgewechselt. Auf der Rechnung sind jetzt der Impulsgeber und "Nockenwellensensor der Auslaßnockenwelle" berechnet worden.
Hängt diese Position nicht mit der Vanos-Einheit zusammen? Müssen beide Rechnungen gezahlt werden? Gibt es die Möglichkeit die Rechnung anzufechten, da die Geräusche vorhanden geblieben sind? Es bleibt noch zu sagen, dass die Geräuschbildung weiter vorhanden gewesen ist. Ich habe in einer anderen Werkstatt nun die Steuerkette aus Kulanz wechseln lassen. Geräusche sind jetzt endlich weg.
Beim Tausch der VANOS Verstelleinheit baut man die Nockenwellensensoren nicht aus. Du hast jetzt eine VANOS Verstelleinheit und die Steuerkette bekommen ohne was dafür zu bezahlen. Wenn das Problem mit der Motorstörung durch den Tausch der beiden Sensoren behoben wurde, was willst du dann anfechten? Die Steuerkette wurde aufgrund von Geräuschen ersetzt.
Man kann jetzt durchaus einen Zusammenhang zwischen der defekten Kette und den Impulsgebern der Nockenwellen/Kurbelwelle finden. Aber dafür ist es wohl zu spät. Würde mich einfach damit zufrieden geben, dass Kette und VANOS ersetzt wurden und du nur die Sensoren bezahlen muss.