Hallo,
Reicht das nicht, wenn man ein Festigkeitsgutachten der Felge, und den passenden Reifen mit richtigem Abrollumfang hat?
Jein. Das kommt immer ganz auf den TÜV-Prüfer und natürlich die Zulässigkeit in Bezug auf Freigängikeit an. Solltest du also eine Felge nur mit Festigkeitsgutachten eintragen wollen, ist eine genaue Absprache mit dem TÜV im Vorhinein Pflicht...Kann dir sonst passieren, dass die Felgen montiert sind, super toll aussehen, aber dir niemand abnehmen wird.
Abrollumfang: Als Beispiel mein 2tes Auto. Die Seriendimension ist 215/45/R17 auf einer 7.5J Felge. Viele (vorallem in D) haben auf dem Fahrzeug allerdings 225/45/R17 auf einer 8J Felge eingetragen --> sprich ein anderer Abrollumfang. Hast du nun auch so eine Änderung angedacht musst du sehr wahrscheinlich den Tacho angleichen oder mit einer Tachoprüfung den Nachweis erbringen, dass die Tachoanzeige im Bereich der Toleranz ist. Meines Wissens in D kein Problem :)
Die Traglast darf natürlich auch nicht unterschritten werden.
Korrekt ;)
LG
Bearbeitet von: Roland 94 am 07.07.2017 um 10:23:50