Habe durch einen hagelschaden einen Gutachter draußen gehabt. Da mein bmw einen tubolader schaden hat, kalkulierte er das ein wiederbeschaffungwert von 4200 € Der restwert von Händler liegt bei 3200€. So nun meine Frage: ist der Händler von der Versicherung daran gebunden mir diesen restwert zu zahlen bzw in abzulösen?
Der Haendler muss erstmal garnichts, aber wenn er den Restwert nicht bezahlen will, hat Dir die Versicherung sicherlich andere Haendler genannt. Falls er aber mehr zahlt ,musst Du Dir das leider auch vom Wiederbeschaffungswert abziehen lassen.
wenn selbst die von der Versicherung genannten Haendler den Restwert des Gutachters nicht bezahlen musst Du Dir nur den tatsaechlich gezahlten Restwert abziehen lassen ( Kaufvertrag vorlegen!!) Aber Vorsicht, erst billiger verkaufen wenn Du die Versicherung darueber informiert hast, sonst kommen die nachher noch mit einem hoeheren Angebot aus der Hose und Du hast das nachsehen.
Also Händler hat sich verbindlich dran zu halten. ( so lauter Gutachten). Jetzt hat der Händler angerufen und anscheinend hätte er nichts vom hagelschaden gewust ( steht dick im guzachten) . Mal wieder alles scheisse mit Versicherung. Mal schauen was jetzt passiert. Halte euch auf den laufenden.
Wieso läßt du das Auto denn nicht reparieren? Bei einem Wert von 4200 Euro und einem Restwert von 3200 Euro hat das Auto doch nur einen Schaden von 1000 Euro, rechnerisch. Selbst wenn der Schaden 4000 Euro betragen würde müßte die Versicherung bezahlen. Da saniert sich die Versicherung locker auf deine Kosten.