Übersicht Eintragung/ABE/etc.für Felgen/Reifen? (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Moin BMW Gemeinde,
nach 12 Jahren all inclusive Firmenwagennutzung habe ich mich entschlossen wieder auf ein Privatauto umzusteigen und habe mir einen schicken 530xd aus 2006 gekauft. Neben dem Aspekt der reinen Fortbewegung will ich an dem Auto auch mit meinem Sohn (14) ein bischen Schrauben und machen, Diagnose, Fehlerspeicher, verschiedene Arbeiten/Wartung/Reparaturen etc. selbst durchführen. Ich habe früher alles an meinen alten Opels selbst gemacht, das war aber noch weit im letzten Jahrtausend, und die Teile hatten praktisch Landmaschinentechnik.
Jetzt hänge ich aber schon an der ersten Hürde: Reifen/Felgen-Kombinationen, was geht, was kann, was geht garnicht.
Ich habe im Forum, auf der KBA Seite und bei der Zulassungsstelle sehr viele Informations-Bruchstücke gefunden.
Der nette Herr an meiner Zulassungsstelle meinte auf Nachfrage: "Es werden nicht mehr alle zulässigen Größen eingetragen. Welche sie fahren dürfen weiß ich aber auch nicht, im Zweifel eintragen lassen".
Hhhmmmm....
Deshalb die Gretchenfrage:
Gibts eine Seite/Info wie das alles zusammenhängt, was geht und was nicht? Originalteile, ABE, Gutachten, Konformität, ...?
Z.B.: Im Schein/Brief steht eine Reifen/Felgenkombi. Soweit so gut. Wenn ich jetzt eine Reifen/Felgenkombi finde die darauf passt, inkl. Traglast, Einpresstiefe etc., darf ich die aber m.E. immer noch nicht montieren wenn ich für die Felge keine - was genau - ABE/Gutachten/Freigabe/... habe?
Was darf ich einfach so draufpacken (welche der 3 Millionen BMW Felgen sind ohne Weiteres verwendbar), für was benötige ich zusätzliche Nachweise (ABE? Gutachten?) und was muss ich eintragen lassen (wie geht das? Zuerst zum TüV)?
Und: Wie erfolgt dann der Nachweis? Mitführen von Papieren (welche) bei allem was nicht explizit im Schein eingetragen wurde?
Ich gehe davon aus dass diese Fragen bereits in epischer Breite beantwortet wurden, sollte ja sinngemäß auch bei anderen Bauteilen so gelten, - ich kann aber keine Zusammenfassende Sicht dazu finden.
Danke für alle sachdienlichen Hinweise.
Bis dann,
Ralf
Hallo Ralsch,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Übersicht Eintragung/ABE/etc.für Felgen/Reifen?"!
Gruß
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Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
cxm
11.01.2017 | 07:11:47
Hi,
Du darfst alles fahren, was eine BMW Freigabe (BMW Räderkatalog) oder Zubehörfelgen, für die es ein Gutachten oder eine ABE gibt - bezogen auf den jeweiligen Fahrzeugtyp.
Andere Kombinationen gehen nur per Einzeleintragung - wenn überhaupt.
Wenn Du Eintragungsstress will, nimm Letzteres.
Schau in den BMW Felgenkatalog, da stehen die BMW Felgen drin.
Und nein - es sind keine 3 Millionen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Moin,
vielen Dank für den Link auf die Datenbank und die Info zu den Reifen/Felgen.
Das entspannt ja die Lage doch wesentlich.
Bis dann,
Ralf
Beim BMW Treff Felgenkatalog aber bitte Vorsicht weilen lassen.
Der ist stellenweise falsch, gerade wenn es sich um einen E61 handeln sollte.
Darum habe ich ja auch den Link zum ETK gepostet. Ist zwar aufwendiger zu suchen, dafür stimmt es aber.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Hallo,
das Thema beginnt sich zu lichten, danke.
Noch eine (kleine) Zusatzfrage:
Warum sind eigentlich Räder mit Geschwindigkeitsindex Y (300km/h) eingetragen wenn die Vmx "nur" 235km/h beträgt?
V Sollte doch reichen, mit etwas Luft ggf. W, aber gleich Y?
Zumal ich sehr anzweifle dass ein original 530XD überhaupt (reelle) 235km/h läuft.
Ist das einfach nur ein Sicherheitszuschlag, Geldmacherei oder habe ich etwas misverstanden?
Bis dann,
Ralf
Tipp:
Naja, nicht unbedingt was falsch verstanden, nur fehlt dir da ein Stückchen Wissen.
Seit Ende 2004 ist es zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind.
Alles Nachzulesen unter anderem beim ADAC.
Als Quelle dient weiterhin der Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG.
Edit: Je nach Reifengröße hast du diesbezüglich eh keine Wahl und es gibt einfach nur "Y". Preislich macht das allerdings auch nicht so viel aus meiner Erfahrung nach.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 12.01.2017 um 15:43:51