Dieser hat nach 20 Minuten hin und her reden sich komplett Schachmatt gesetzt als er sagte "hätten wir den Schaden vor dem Verkauf gesehen, hätten wir die Stoßstange ersetzt und den Wagen nicht mehr als Unfallfrei verkauft da er eine Reperatur von über 500€ gehabt hätte".
(Zitat von: Cloud2Fire)
Ich würde behaupten, dass "Schachmatt" trifft es in dem Fall auf den Punkt.
Ich bin zwar kein Jurist, habe aber an der Uni gerade juristische Veranstaltungen.
Das Thema arglistige Täuschung wurde heute morgen durchgegangen, gaaaaz zufällig mit genau so einem Beispiel :D
Also, auf Grund der Veranstaltung behaupte ich mal:
Damit sich eine arglistige Täuschung ergibt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- objektiv gesehen eine Täuschung
liegt hier ja durch falsche Tatsachenbehauptung eindeutig vor- Rechtswiedrigkeit
- subjektiv gesehen Vorsatz
auch wenn man das hier zunächst ausschließen würde (wie gesagt, das war heute genau das Beispiel): Ein Händler hat hier eine Pflicht zur Mitteilung! Ihm wird unterstellt, dass der Wagen vor Verkauf gecheckt wird, und so ein Schaden auffallen muss. Er nimmt es also wenigstens billigend in Kauf, was schon reicht!- Irrtum auf Grund der Tatsache
- Abgabe der Willenserklärung auf Grund des Irrtums
Mit der Aussage "Hätten wir es vorher gesehen [...] und als nicht Unfallfrei verkauft" beweist er ja, dass er seine Pflicht nicht erfüllt hat.
Also tatsächlich ein Eigentor.
An deiner Stelle würde ich diesbezüglich einen Anwalt besuchen.
Würde mich sehr interessieren, wie der das sieht und die Sache hier weiter geht.