Woher hast Du diese Info? Ich hatte die RH ZW3 in 9 und 10x17 am E36 und dazu ein Gutachten eben für den E36.
Ein Gutachten ok, hier sind auch die benötigten Änderungen welche erforderlich sind aufgeführt. Wir reden aber von einer ABE!
EIne allgemeine Betriebserlaubnis ABE oder neuerdings ETG etc. gibt es meines Wissens nach grundsätzlich nur für Teile welche im Austausch des Serienteils an das Fahrzeug montiert werden können. Sie bezieht sich also immer auf Serienteile.
Bei Felgen welche die gleichen Eigenschaften und / oder Maße besitzen wie die Felgen / Räder welche schon werkseitig eingetragen sind.
Eine 10x17 kann jedoch keinesfalls ohne Karosseriearbeiten montiert werden und gibt es auch werkseitig so nicht.
Was steht denn da alles drin was für den Betrieb erforderlich ist in Bezug auf Karosseriearbeiten.
Das würde mich mal interessieren.
Bei den ganzen OZ, Rondell oder sonstigen in 10 x XX ET 15/19 oder was auch immer war auch in den Gutachten nie ein 3er aufgeführt,
da diese eben nicht passen oder nur mit zum Teil erheblichen Arbeiten. Mag sein, dass dies bei den ZW3 anders ist.