Wenn du ein Gutachten für eine 10J Felge hast, in dem aber ein 5er oder 7er BMW aufgeführt ist, kannst du dieses Gutachten nicht für einen 3er verwenden, wenn der im Gutachten nicht auch aufgeführt ist.(Zitat von: Old Men)
doch geht, wenigstens gibt es was zu den felgen. wird dann in diesem fall eh eine einzelabnahme, von meiner erfahrung her ist es dann ja reine ermessensfrage des prüfers, und der laune.(Zitat von: bluepearl1972)
Richtig, das ganze wird dann einfach als "Vergleichsgutachten" genommen und wenn der Prüfer zumindest irgendwas in der Hand hat, was Herkunft und technischen Daten der Felge beinhaltet, dann ist die Einzelabnahme schonmal zu 50% geritzt. Die anderen 50% macht dann der nötige Freiraum im Radkasten oder der extra Hunni in Bar für den Prüfer. Muss wohl öfter so laufen wenn ich diverse Fahrzeuge auf Treffen so sehe... O.o
Meine Borbet A Felgen von damals mit ET15 und ET20 waren auch für den E34. Mein Problem war nur, dass ich auf die 16 Zöller keine Ballonreifen sondern 215/40 aufgezogen habe. Das Auto kam damit exakt 1 Zoll tiefer und durch den verminderten Abrollumfang wurde die Toleranz bei der Tachoabweichung überschritten und ich musste meinen Tacho beim Bosch-Dienst eichen lassen.
Bearbeitet von: Nicore am 22.04.2016 um 13:18:25