Zitat:
Ist das ein Gewährleistungsfall und muss diese ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt sein? Oder muss der Händler diese Automatisch geben.
Zitat:
sofern der Händler Dein Vertragsparner ist und nicht "im Kundenauftrag" verkauft wurde, gilt eine 2-jährige Gewährleistungspflicht, die im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt werden kann.
Während der ersten 6 Monate hat der Händler die Beweislast, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorlag (das wird ihm in Deinem Fall wahrscheinlich schwerfallen). Danach liegt die Beweislast bei Dir.
Da der Mangel unmittelbar nach Kauf aufgefallen ist, wird ein ordentlicher Händler den Mangel beseitigen. Einfach mal mit ihm reden.(Zitat von: Allgäuer)
Zitat:
Bei der Fülle von Informationen wird diese Frage ganz sicher einfach zu beantworten sein.
Es ist auch nicht gut, dass du ein Auto beim Händler kaufst und deine Leistungen nicht kennst.
Aber um es kurz zu machen:
Hast du bei einem Händler/Gewerbetreibenden gekauft?
Hast du im Kundenauftrag gekauft?
Wer ist als Verkäufer eingetragen?
Hast du vielleicht sogar eine Zusatzgarantie?(Zitat von: Heckpropeller)
Zitat:
Ist das ein Gewährleistungsfall und muss diese ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt sein? Oder muss der Händler diese Automatisch geben.
Zitat:
Gewährleistung beinhalten aber nur "Nicht-Verschleissteile" oder?