Zitat:
du kannst dir einen Eigenen SV holen und ein Gutachten machen lassen,die gegnerische Versicherung kann dann aber noch Ihren eigenen Schicken und auch ein Gutachten machen lassen,was in der regel deutlich schlechter ausfällt wie das von deinem Gutachter,hatte schon einige Unfälle an denen ich keine Schuld hatte^^,Die Gegnerische Versicherung versucht immer den Preis zu Drücken.
(Zitat von: Gusman)
Und genau das darf sie nicht.
Mein Anwalt hat damals gesagt, daß der gegnerische Gutachter kein Recht dazu hat, sich den Wagen anzusehen. Notfalls Polizei holen und ihn vom Grundstück entfernen. :)
Wohlgemerkt: Das gilt nur beim Haftpflichtschaden (= Du bist nicht schuld), nicht beim Kaskoschaden (= Du bist schuld). Beim Kaskoschaden hat die Versicherung Weisungsrecht, d.h. Sie bestimmt wo's lang geht. Beim Kaskoschaden hast Du die Hosen an.
Das eingereichte Gutachten muss reichen. Wenn die Fotos unscharf sind, können Sie neue anfordern. Wenn Ihnen das Gutachten nicht passt können Sie ein Gegengutachten machen. Das muss aber gerichtlich besetätigt werden.
Zitat:
Um mich mal mit in das "Fachgeplauder" einzumischen, hab ich das so verstanden, dass man in jedem Fall (auch bei Bagatellschäden) die frei SV-Wahl hat.
(Zitat von: izec)
Da muss man unterscheiden zwischen "Gutachten" und "Kostenvoranschlag" (der Werkstatt z.B.). Grundsätzlich besteht Schadensminderungspflicht, d.h. Du sollst den Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört sicher nicht, daß man bei nem 200 Euro Kratzer ein Gutachten machen lässen, wo das Gutachten allein schon 600 Euro kostet. Desshalb wurde die "Bagatellgrenze" eingeführt, wo's darunter auf jedenfall ohne Gutachter gehen muss. Problem: Kein Mensch weis wo die liegt. Man nimmt an bei 700 - 1000 Euro.
Ob das allerdings auch für den Anwalt zutrifft weis ich nicht.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2013 um 19:07:53