Hab jetzt mal das ADAC-Heftchen da. Folgender Text wird daraus zitiert:
"Mehrere Jahre Differenz zwischen der Werksauslieferung und dem im Kaufvertrag angegebenen Tag der Erstzulassung stellen bei einem Gebrauchtwagen einen Sachmangel dar. Der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (OLG Karlsruhe, DAR 04, 649)
Hier ist von mehreren Jahren die Rede. Ob es auch auf ein Jahr zutrifft ist wohl noch nicht geklärt.
***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
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