Hi,
du lehrst bei einem Autohaus & willst nebenbei selber eins Betreiben!
Das Kannste knicken...
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Konkurrenzverbot (Wettbewerbsverbot)
Eine wichtige Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Nebenjob ausgerechnet bei der Konkurrenz arbeitet oder dem Arbeitgeber selbst Konkurrenz machen will. Das muss sich der Arbeitgeber natürlich nicht gefallen lassen. Dann kann er einen derartigen Nebenjob untersagen und dem Arbeitnehmer ggf. auch kündigen. Durch die Nebentätigkeit müssen aber auch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nach dem BAG-Urteil vom 24.3.2010 - 10 AZR 66/09 nicht aus.
Mehr hierzu bei:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm#ixzz2RYEtgr1sGruss ML