@phil_e36:
Das sind meines Wissens nach (und laut Aussage vieler Kollegen) immer die gleichen. Ein kleinere, älterer (anfang 40) und bisschen molliger und ein dünner (mitte 30). Das Nummernschild möchte ich jetzt hier nicht verraten, aber es war ein älterer C240 (kenne mich mit Daimler aber auch nicht perfekt aus).
@NDM27:
Ich weiß nicht, wie du jetzt darauf kommst, dass ich mit deiner Meinung nicht klarkommen täte. Nur interessiert die mich hier momentan nicht, weil ich nunmal andere Fragen gestellt habe. Lassen wir das bitte.
@2xdekker:
Laut den gesammten Fachwissen, welches ich während dem 20 minutigen Gespräch erhalten habe, benötigen die mittlerweile nur einen Messwert, ergo "kurz auf dich gucken" (und das war's auch schon). Wie das vor Gericht aussieht, weiß ich nicht. Er meinte es wäre irrelevant, wieviel Videomaterial vorhanden ist. Die Genauigkeit ist mittlerweile mithilfe von Quarz-Funk-Uhren, blabla auch schon ziemlich exakt... "Toleranz" auch gleich mitberechnet. Wie gesagt muss meine Aufnahme noch vom Speziel-Computer berechnet werden (hierfür haben die die Öffnungsbreite meines hinteren Radlaufes gemessen. Der Computer kann dann anhand der Breitenunterschiede auf der geeichten Kamera die Geschw. ermitteln). Ich glaube aber nicht, dass ich schneller an denen vorbei bin, als ich vor denen hergefahren bin... aber ich kann es auch nicht 100% sagen.
@All:
Ich habe die Herren gefragt, wie ich an das Video komme.. die meinten ich müsste das mit meinem Anwalt anklage. Wie schaut's da nun aus??
Des weiteren habe ich gehört, dass Personen, die wirklich auf den Schein angewiesen sind (wie ich eben als Rettungsfahrer) durch Bestätigung des Arbeitgebers und einem erhöhten Bußgeld die Abgabe des Scheines vermeiden können... stimmt das nun oder nich?!
FotostorieC.E.S. V3