Bemerkungen(insbes. Tatfolgen): Sie kamen aufgrund von Straßenglätte ins Schleudern und beschädigten zwei geparkte Pkw.
Fremdschaden: 1.600,- Euro Eigenschaden: 1.500,- Euro
Bußgeld: 168,50 EUR Punkte: 3
Damit heißt es aber noch nicht das alles vorbei ist oder? Die Anzeige die von der Polizei wegen Fahrerflucht eröffnet wurde ist ein getrenntes Thema und wird auch getrennt behandelt/bestrafft?
Dass ist ja nur der Bußgeldbescheid ... Die Fahrerflucht ist was ganz anders. Fahrerflucht Ob die Zahlen dort stimmen weis ich nicht, wird denke ich aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein.