Zitat:
Bei diesem Link geht es aber speziell um die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung, wo man nicht unbedingt Anspruch auf den Verrechnungssatz der Markenwerkstatt hat. Aber auch ein altes Auto kann ich in der Markenwerkstatt reparieren lassen, siehe letzter Satz.
Mir ist auch jemand dieses Jahr in meinen alten e46 reingefahren (Parkrempler) und es wurde ohne Nachweis für Wartung beim BMW-Händler der Verrechnungssatz des örtlichen BMW-Händlers angesetzt und trotz fiktiver Abrechnung auch ausgezahlt
MfG
(Zitat von: cargraphics)
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/344736Dieses Urteil ist im Tenor gleichlautend, ohne dass auf fiktive oder tatsächliche Reparatur eingegangen wird.
Bei nem Schaden ist sicher auch die Schadenhöhe maßgeblich, ob ne Versicherung genauer hinschaut oder das Gutachten durchwinkt und überweist.
Wenn die Kosten für nen eigenes Gutachten der Versicherung und die damit eventuell erzielbare Ersparnis bei der Erstattung der Schadensumme in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen, wird wohl die Versicherung kein Gegengutachten anstrengen. Wäre ja auch wenig sinnvoll, wegen 100 Euro weniger ermittelte Schadenhöhe nen Gutachten zu erstellen, was Kosten von 200 Euro verursacht.
Wie hoch war deine Schadensumme?
Bearbeitet von: Papa76 am 25.12.2012 um 17:20:58