Hallo. Ich habe im www mal herumgegooglet und bin auf einige sachen gestossen. Wenn das KFZ verkehrssicher ist,darf man laut deren Aussage von A. nach B. auf dem direkten weg überführen. Ich würde aber um ganz sicher zu gehen beim Strassenverkehrsamt oder bei deiner Versicherung eine info einholen. Mfg. Halit.
wenn dich die Rennleitung anhält kannse Pech haben. Aber wenn du an "korrekte"Polizisten kommst, werden sie das vielleicht durchgehen lassen, das du den Wagen nur von A nach B bringen willst.
Muss er für die Renne nicht aber auch alles eingetragen haben? Kenne mich da nicht aus.
Ich denke das wenn man da nen Unfall baut, und etwas ist nicht eingetragen, es auch ganz schön Ärger geben kann, oder irre ich mich da?
Wenn der Wagen der StVO entspricht und Verkehrsicher ist darf er mit dem Kurzzeitkennzeichen gefahren werden. Wenn also nix von den Modifikationen eingetragen ist,entspricht das Fahrzeug nicht der StVO
Hast du schonmal überlegt dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, indem du dir einen Hänger mietest wie jeder andere auch. Kostet sicher nicht mehr, oder nicht viel mehr als das 5Tageskennzeichen...
Damit bist du zu 100% sicher unterwegs...brauchst kein Risiko eingehen und sollte dann was passieren, ist das aufgeladene Auto auf dem Hänger sogar mit über das Zugfahrzeug gegen Schäden versichert...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat? Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)