Zitat:
Gegenstand der Garantie ist die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeugs mit nachstehenden Ausschlüssen:
- Bremsen und Kuppluing,... Glas/Fensterscheiben,... Fremdteile,...Gummiteile,....Scheinwerfer,.... usw..
(Zitat von: connectip)
ich denke mal das dass ja eher verschleissteile sind... garantien sind ja freiwillige leistungen und an bestimmungen gelehnt die von der versicherung bestimmt werden
würde sagen die teile sind ausgenommen
glas und fensterscheiben...gehen ja meistens durch steinschlag kaputt..also auch keine garantie/gewährleistung...
so denke ich ist das gemeint^^
aber du hast ja wenn du beim händler kaufst erstmal 2 jahre gewährleistung..die er wohl auf 1 jahr reduzieren wird
so ganz schlecht ist die gewährleistung ja nicht...
gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 01.05.2012 um 00:17:47