ich wurde vor ein paar Monaten mit dem Handy am Ohr geblitzt (in der Probezeit). 39 km/h in der 30er Zone. Die Geschwindigkeitsüberschreitung hat ja keine Auswirkung auf die Probezeit. Das Telefonieren am Steuer war meines Wissens nach doch immer ein B-Verstoß, welcher zulässig war ?
Nun kam heute jedoch der Brief, mit der Anordnung eines Aufbauseminares.
Liegt es jetzt daran dass zu dem Telefonieren am Steuer die 9 km/h Überschreitung dazu kam, oder haben sich die Gesetzte geändert ?
Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet :)
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Martin
Bearbeitet von: xMARTINx am 17.04.2012 um 19:53:38
Ein Punkt in Flensburg und der Fahrer in der Probezeit darf an sowas teilnehmen. UND TELEFONIEREN IST NUN MAL EIN pÜNKTCHEN: Egal was war. Ich war wegen nicht eingetragenen Tuning dort.
Ein Punkt in Flensburg und der Fahrer in der Probezeit darf an sowas teilnehmen. UND TELEFONIEREN IST NUN MAL EIN pÜNKTCHEN: Egal was war. Ich war wegen nicht eingetragenen Tuning dort.
Ist sinnlos, aber leider so.
(Zitat von: Heckpropeller)
Laut Internet ist Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ein B-Verstoß. Für ein Aufbauseminar braucht es jedoch 2 B-Verstöße. Deswegen verstehe ich nicht, warum der Bescheid kam.
Bearbeitet von: xMARTINx am 17.04.2012 um 19:59:25
Also mir wurde damals in der Fahrschule gesagt (ist aber schon einige Jahre her...), dass man zum Aufbauseminar muss + Probezeitverlängerung + Geldbuße, sobald man mind. 1 Punkt in der Probezeit bekommt. Egal warum, sobald einer da ist, gibts oben genanntes.