Zitat:
Wenn weniger als 50% vom vereinbarten ankommt, dann kann Preisnachlass gefordert werden.
(Zitat von: kiese)
Bist du dir das sicher???
Denke mal du liegst da falsch.
Seit Vertragsabschluss meiner 6000 Leitung kamen noch nie mehr als 3000 kbit/s an!
Auch Nachfrage wurde gesagt, dass das halt so ist und die Leitung zur Stadt / zum Haus nicht groß genug ist.
Da ging nichts mit Preisnachlass oder Sonderkündigungsrecht!
Ich weiß zwar nicht woher du diese Behauptung nimmst, aber in den Verträgen steht immer bis zu ...kbit/s und nicht mindestens ...kbit/s.
Somit kann nirgends Preisnachlass geltend gemacht werden!