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viell müssen die einen auch erst 100 meter messen bevor es rechtlich wird wer weiss
(Zitat von: kolbenquaeler)
Das gehört leider in die Kategorie "urban street legends" :-(
Das Limit gilt ab Schild - also darf ab 1 cm hinter dem Schild die Blitzanlage aufgebaut und geblitzt werden.
Ich denke mal er meint sie müssen dich 100m LANG erfassen damit sie nachweisen können dass deine Geschwindigkeit konstand war!
Ist natürlich richtig was du sagst, aber einen cm nach dem Schild machen sie eher selten ;)
Aber wenn sie dich Zivil verfolgen müssen sie dich glaub ich 2m oder 200m lang auf Video filmen um dir das nachweisen zu können also zB. bei Motorrad fahrern!
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Ist mir so ähnlich auch mal passiert: Vor mir blitzt es, ich will bremsen (und hätte das vermutlich auch geschafft), kann aber nicht, weil mir der Hintermann so dicht aufgefahren ist. Auf dem Foto konnte man von der ganzen Situation nichts erkennen, der Winkel ist sehr groß.
Da hätte ich auf jedenfall angebremst, am besten mit Warnblinker, so dass er es merkt und auch die Möglichkeit zum bremsen hat, wenn er es nicht tut selber Schuld!
Denn wenn man bremst (kp wie stark das sein muss) während man geplitzt wird dann ist die Messung ungültig weil kein genauer Wert bestimmt werden kann!
So hab ich das zumindest mal gehört!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 25.03.2011 um 07:17:20