SFR-Übertragung vom Zweitauto an meine Ex-Freundin (Geplaudere Forum)
kai12
10.08.2010 | 17:50:42
Hallo,
Ich würde gerne hier eine Frage zum Thema Versicherung stellen. Vielleicht ist jemand hier, der sowas evtl. beruflich (oder nebenberuflich) macht oder gemacht hat.
Es ist so: ich habe seit vielen Jahren einen Wagen auf mich zugelassen, das ist der Erstvertrag. Das soll auch so bleiben. Mitte 2007 habe ich das Auto meiner Freundin auf mich zugelassen und über mich als "Zweitwagen" versichert, d.h. ich bin der Halter etc. etc. und sie ist bei der Versicherung als Mitnutzerin und als "jüngster Fahrer" eingetragen. Der Vertrag find damals bei 75% an, wegen Sonderregelung usw. und ich habe ganz viele verschiedene Verträge bei dem Verein...
Nun bin ich seit Mai 2010 von meiner Freundin getrennt, wir wohnen auch nicht mehr zusammen.
Da sie jetzt auf meine Forderung, ihr Auto auf sich umzumelden und auch auf sich zu versichern endlich eingegangen ist, bin ich den ganzen Kfz-Steuer und Verischerungskram los. Das ist gut so.
Nun bat sie mich, ihr die Prozente von dem Zweitwagen zu übertragen, da sie dadurch Geld sparen könnte und sie ja auch die Hauptfahrerin meines "Zweitwagens" war.
Kein Problem, sagte ich. Darauf hin hat sie mir einen Wisch von Ihrer neuen (anderen als meine) Versicherung gebracht. Nun ist dort aber von ihren Versicherungsvertreter folgende Zeile angekreuzt: " Versichrungnehmer (also meine Ex) und Dritter (also ich) leben in häuslicher Gemeinschaft".
Ich habe nachgefragt, was das soll. Denn es entspricht nicht der Wahrheit. Sie hat nochmal Rücksprache mit ihrem Versicherungsvertreter gehalten und derjenige sagte, dass dies nur so geht...
Ich kann das aber so nicht unterschreiben, weil mein eigener jahrelanger Versicherungsvertreter bereits im Juni 2010 von mir informiert wurde, dass ich jetzt Single bin (wegen anderer zusammenhängenden Versicherungsverträge) und er weiss auch dass wir nicht mehr zusammmen wohnen. Ich hatte ihm im Juni 2010 gesagt, dass der Zweitwagen wohl demnächst auf sie selbst zugelassen wird, weil wenn Trennung, dann bitte korrekt.
Nun stehe ich vor einem Dilemma. Was stimmt an der ganzen Geschichte? Darf man denn nicht einfach so seine Zweitwagenprozente irgendjemandem fremden übertragen? Muss man dafür verwandt sein oder in "häuslicher Gemeinschaft" leben?
Ich dachte bisher, dass man die SFR-Rabatte sogar "verkaufen" kann. Ist dem nicht so?
Und zu guter Letzt: bleiben meine SFR Rabatte von meinem eigenen Erstwagen (jetzt der einzige Wagen, weil der andere war ja ihrer), davon komplett unberührt? Oder kommt da eine Erhöhung des Beitrags von meinem eigenen Auto in Betracht?
Je mehr Infos, desto besser. Ich bin etwas verunsichert und möchte es vermeiden, dass ich etwas unterschreibe, was nicht stimmt und ich im Nachhinein mit meinem Versicherungsvertreter Ärger bekomme, weil da Unstimmigkeiten (für ihn evtl. als Lügen einstufbar) ans Licht kommen.
Ich hoffe auf aussagereiche Antwort(en).
Grüsse und vielen Dank im Voraus! Kai.
Hallo kai12,
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Gruß
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Hi,
bin kein Versicherungsvertreter, aber hatte einen ähnlichen Fall erlebt.
Also, Deine Prozente in für Deinen Erstwagen bleiben unberührt!
Normalerweise kann man die Prozente jemanden übertragen sofern er mit einem Verwand ist, oder in einer häuslichen Gemeinschaft lebt oder gelebt hat. Hierfür würde ich einen 2 Zeiler aufsetzen und schreiben, dass Frau ....... nicht mehr mit Dir in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, jedoch den Wagen vom ersten Tag an hauptsächlich und fast ausschließlich genutzt hat. Somit würdest Du einer Überschreibung der erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt aus der Vertragsnummer... zustimmen.
Hier sei aber erwähnt, dass sie nur soviel Prozente angerechnet bekommt, wie sie hätte seit Führerscheinerhalt bei optimalem Schadensverlauf erfahren hätte können.
Somit sollte mit dem oben beschriebenen Schreiben keine Probleme geben.
Gruß
www.lindlar.org
Übertragung des SFR nur an Verwandte ersten Grades (was hoffentlich nicht deine Freundin ist ;-) ).
Von daher -> keine Chance.
kai12
11.08.2010 | 22:39:27
@Der_Gute:
Danke für deine Antwort. Genauso werde ich das machen, hab hierzu heute kurz meinen Versicherungsvertreter angerufen, der meinte dann, O.K. wenn er Bescheid weiss, dann soll ich den Wisch so unterschreiben und gut. Die Zeile mit der angekreuzten häuslichen Gemeinschaft ist nur reine "Formsache"...
Also wird meine Ex-Freundin die SFR-Rabatte überschrieben bekommen, aber nciht zu dem Kurs, wie ich zuletzt bezahlt habe, sondern 3 Stufen höher, weil der Versicherer wechselt. Das ist einfach so, sagt er. Also hätte meine Ex einfach bei MEINER Versicherung bleiben sollen, dann hätte sie mehr davon gehabt. Leider kommt diese Info (für sie) zu spät.
@Christopher05:
Wie du aus meinem Text entnehmen kannst, ist es meine EX-Freundinn, also SCHLUSS, AUS, VORBEI.
Dennoch kann ich dich beruhigen, wir sind und waren nicht verwandt ;-)
Aber die SFR-Rabattübertragung funktioniert auch so, muss keine Verwandtschaft sein. Du kannst auch SFR Rabatte verkaufen, an irgendjemand.
Ich weiss es zwar nciht genau, aber ich habe gehört, dass nicht alle Versicherer dies so handhaben und es deswegen Fälle gibt, bei denen du tatsächlich AUSSCHLIESSLICH an Verwandte des 1. und des 2. Grades überschreiben kannst.
Die meisten Versicherer tun dies aber für ihre "guten" Kunden, egal an wen die Übertragung geht.
DANKE FÜR EURE ANTWORTEN!!!
Gruss, Kai.
Bearbeitet von: kai12 am 11.08.2010 um 22:42:48
Tipp:
Zitat:
Übertragung des SFR nur an Verwandte ersten Grades (was hoffentlich nicht deine Freundin ist ;-) ).
Von daher -> keine Chance.
(Zitat von: Christopher05)
kann hier eigentlich nur zustimmen zu 100%!!!
anders kenn ich es und hab ich es selber noch nie erlebt etc.!
bin auch vers.-vermittler
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Asko
12.08.2010 | 13:27:28
Zitat:
Zitat:
Übertragung des SFR nur an Verwandte ersten Grades (was hoffentlich nicht deine Freundin ist ;-) ).
Von daher -> keine Chance.
(Zitat von: Christopher05)
kann hier eigentlich nur zustimmen zu 100%!!!
anders kenn ich es und hab ich es selber noch nie erlebt etc.!
bin auch vers.-vermittler
(Zitat von: Shaker81)
so und nicht anders !!!
Ich hatte sellber Probleme weil mein Bruder KEIN Verwandter 1. Grades ist :P !
Und SF-Jahre kannst auf keinen Fall verkaufen! Das macht keine Versicherung legal mit !