Zitat:
@ E36-Freak:
Ich denke, daspertl meint das anders.
Szenario 1 (entspricht nicht der Realität, nur als Vergleich):
Dort wo er parkt steht ein Parkscheinautomat, parken ist dort laut Ausschilderung von 9:00 - 23:00 Uhr das Parken nur mit Parkschein zulässig.
In diesem Falle ist es eindeutig (da es ja auch auf dem Parkschein draufsteht), daß er ein eventuell anfallendes restguthaben an Parkzeit am nächsten Tage weiternutzen kann.
Szenario 2 (dies entspricht der Realität):
Dort wo er parkt gibt es keinen Parkscheinautomat, das Parken ist hier laut Ausschilderung von 9:00 - 23:00 Uhr nur unter Nutzung der Parkscheibe für maximal 4 Stunden zulässig.
Die Frage ist, ob es sich hier genuaso verhält, wie im Szenario 1, also ob er wenn er das Fahrzeug z.B. um 22:30 abstellt und die Parkuhr entsprechend einstellt dann am nächsten Tag bis 11:30 Uhr parken darf.
(Zitat von: daniel.krueger)
Genau so. Danke! Ich konnte es nicht so treffend ausdrücken.
Liegt vielleicht am wenigen Schlaf in den letzten Tagen. :)
² E36-Freak: Ich sagte ja, ich habe mich leider falsch ausgedrückt.